Archiv der Kategorie: Bankwirtschaft

Berichtigungsaktien

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Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Berichtigungsaktien

 

 

Die Hauptversammlung der Elektronik AG hat im laufenden Geschäftsjahr am 10. April beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe von „Gratisaktien“ mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils 1,00 € um 13 Mio. € auf 65 Mio. € durch die Umwandlung von gesetzlichen Rücklagen in gezeichnetes Kapital zu erhöhen. Die alten Aktien werden vor Beginn der Bezugsfrist an der Börse mit 83,00 € notiert.

Aufgaben:

 a)    Ermitteln Sie das Bezugsverhältnis der Berichtigungsaktien („Gratisaktien“) für die Altaktionäre dieser Gesellschaft.

 b)    Wie können Aktionäre ihre Bezugsberechtigung nachweisen?

 c)     Ermitteln Sie den Berichtigungsabschlag, den der Kurs der alten Aktie nach Ausgabe der Berichtigungsaktien erfährt. 

d)     Der Depotkunde Michael Stegemann hat 650 Aktien der Elektronik AG in seinem Bestand. Wie viele „Gratisaktien“ werden seinem Depot gutgeschrieben?

e)    Die Berichtigungsaktien werden von der Depotbank unter Vorlage des als Berechtigungsnachweis dienenden Dividendenscheins von der Konsortialbank abgefordert und dem Depot des Kunden beigefügt. Wie werden in diesem Zusammenhang die verbleibenden zwei Teilrechte von Herrn Stegemann behandelt?  

Fall 2:

In der Zeitung „Die Welt“ finden Sie folgende Anzeige:

Software AG
Wertpapier-Kenn-Nr. 544 900 –
Aufforderung zur Entgegennahme von Berichtigungsaktien

Die ordentliche HV unserer Gesellschaft hat am 12. Juni d.J. beschlossen, das Grundkapital aus Gesellschaftsmitteln von 80.000.000 € um 16 Mio. € auf 96 Mio. € durch Umwandlung von anderen Gewinnrücklagen in Grundkapital zu erhöhen. Es werden 16 Mio. Stück neue, auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Aktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1,00 € am Grundkapital ausgegeben. Die neuen Aktien stehen den Aktionären entsprechend ihrem Aktienbesitz zu. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar d.J. dividendenberechtigt.
Zur Entgegennahme der Berichtigungsaktien bitten wir die Aktionäre unserer Gesellschaft, den als
Berechtigungsnachweis dienenden Gewinnanteilschein Nr. 20 der alten Aktie vom
2. Juni an bei einer der nachstehend aufgeführten Banken während der üblichen
Schalterstunden zur Entgegennahme der neuen Aktien einzureichen:

  • Nordbank AG
  • Sparkasse Kiel
  • Fördebank AG

 

Aktionäre, deren Aktien im Depot einer Bank verwahrt werden, haben wegen der Entgegennahme der
Berichtigungsaktie nichts zu veranlassen. Soweit jedoch auf ihren Bestand
Teilrechte anfallen, werden die Aktionäre gebeten, ihrer Depotbank wegen der
Auf- oder Abrundung auf eine Stückaktie einen entsprechenden Auftrag zu
erteilen. Die Ausgabestellen sind bereit, den An- und Verkauf von Teilrechten
nach Möglichkeit zu vermitteln.Die Berichtigungsaktien sind zum Handel an der Wertpapierbörse in Frankfurt am Main zugelassen. Sie sind ab dem 2. Juli gleich den alten Aktien lieferbar und in die jeweilige Börsennotierung
einbezogen. Vom gleichen Tag an werden die alten Aktien „ex
Berichtigungsaktien“ gehandelt.Der Depotkunde Rainer Bittermann besitzt 3.078 Aktien der
Software AG, die er in einem Depot bei der Nordbank AG hinterlegt hat. Die
Software AG-Aktie zeigt folgenden Verlauf:

01.07.

02.07.

03.07.

04.07.

324,00 €

272,00 € exBA

273,00 €

272,50 €

Berechnen Sie das Berichtigungsverhältnis,den Berichtigungsabschlag,die ihm zustehenden Berichtigungsaktien sowie die Anzahl der überschüssigen Teilrechte.
Herr Bittermann möchte seinen Aktienbestand unter Zukauf weiterer Teilrechte vergrößern.Berechnen Sie den Kaufpreis für die notwendige Anzahl Teilrechte, um eine weitere Berichtigungsaktie zu beziehen (Transaktionskosten 15,00 € auf der Basis der Kurse vom 04.07.).
Lösungen:

Fall 1

Zu a): 4 : 1 (52 : 13 = 4 : 1)

Zu b): Bezugs- oder Dividendenscheine

Zu c): 16,50 (83 : 5)

Zu d): 162 Berichtigungsaktien (650 : 4)

Zu e): Verkauf von 2 Teilrechten oder Zukauf von zwei
Teilrechten im Wert von 33 €

Fall 2

Zu a)

5 : 1 (80.000:16.000)

zu b)

54,00 € (324:6)

zu c)

615 Berichtigungsaktien (3078:5)

zu d)

3 Teilrechte

zu e)

2 Teilrechte zu je 54,50 €

109,00 €

+ Gebühren

15,00 €

Erwerbskosten

124,00 €

Sparbriefe

Die 47-jährige Privatkundin der Nordbank AG Yvonne Seidel (ledig) hatte im Januar 2003 vom zuständigen Nachlassgericht in Ingolstadt einen größeren Betrag zugesprochen bekommen.

Frau Seidel möchte 25.000,00 € in einen aufgezinsten Sparbrief und den
Restbetrag in einen abgezinsten Sparbrief mit dem Anlagezielbetrag 25.000,00 €
anlegen. Die Anlagedauer soll 5 Jahre betragen.

Zurzeit bietet die Nordbank AG folgende Konditionen für Sparbriefe an:

Laufzeiten
in Jahren

 

4

 

5

 

6

 

Aufgezinste Sparbriefe Typ A

 

Verzinsung in %

 

4,00

 

4,25

 

4,50

 

Abgezinste Sparbriefe Typ N

 

Verzinsung in %

 

4,00

 

4,25

 

4,50

 

 

Zinssatz
in %

 

Laufzeit
in Jahren

 

 

 

4

 

5

 

6

 

 

4,00

 

1,169858

 

1,216653

 

1,265319

 

4,25

 

1,181148

 

1,231347

 

1,283679

 

4,50

 

1,192519

 

1,246182

 

1,302260

 

4,75

 

1,203971

 

1,261160

 

1,321065

 

5,00

 

1,215506

 

1,276282

 

1,340096

 

 Aufgabe:

a)     Ermitteln Sie für Frau Seidel den Gesamtbetrag der Anlage in Sparbriefen.

Gesamtbetrag
der Anlage

 

Gutschriftsbetrag
am Ende der Laufzeit

 

 

 

 

 

Lösung:

 

Anlagebetrag

 

Rückzahlungsbetrag

 

Sparbrief Typ A

 

25.000,00

 

25.000
x 1,231347 =

 

30.783,68

 

Sparbrief Typ N

 

25.000
: 1,231347 = 20.302,97 €

 

25.000,00

 

 

a) Summe

 

45.302,97

 

55.783,97

Berechnung von Zinsen

 Aufgabe (Termingeld) 

Ein Kunde legt einen Betrag für 12 Monate zu einem Zinssatz von 3,5% als Festgeld an. Nach Ablauf der 12 Monate wird der Anlagebetrag mit den gutgeschriebenen Zinsen als Festgeld für weitere 60 Tage mit einem Zinssatz von 3,0% angelegt. Für die 60 Tage werden 62,10 € Zinsen gutgeschrieben. Ein FSA in ausreichender Höhe liegt jeweils vor.

Wie viel Euro betrug der ursprüngliche Festgeldbetrag (Berechnungsmethode 30/360 Tage!)?

Aufgabe (Zinsreklamation) 

Ein Kunde Ihres Kreditinstituts reklamiert die Wertstellung einer Gutschrift über 50.000,00 €, die Ihr Kreditinstitut anerkennt.

Wertstellung nicht

13.03.2014 (H)

50.000,00 €

sondern

11.03.2014 (H)

50.000,00 €

Sollzinsen 9% p.a., Habenzinsen 0,5% p.a.

Gehen Sie davon aus, dass das Konto nur debitorisch geführt
wird.

Wie viel € Zinsen spart der Kunde? (Die Abgeltungsteuer ist nicht zu berücksichtigen, Berechnungsmethode 30/360 Tage!)

Lösungen:

Zu Termingeld:

62,10 € Zinsen x 360 x 100 : (60 x 3)

12.420,00 €

Anlagebetrag als 60 Tage Festgeld

12.420,00 €

Anlagebetrag von 12.420,00 €

103,5%

Ursprünglicher Anlagebetrag

100%

Anlagebetrag  12.420
: (103,50 x 100)

12.000,00 €

Zu Zinsreklamation:

25 € 

Rechenweg: (50.000 x 9 x 2) : (360 x 100)

Unsere Bücher

 

Übersicht:

Abschlussprüfung Teil I
Abschlussprüfung Teil II
Prüfungswissen in Übersichten: Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung, Wirtschafts- und Sozialkunde
Bankwirtschaft und Controlling Teil 1 Programmierte Aufgaben
Bankwirtschaft und Controlling Teil 2 Offene Aufgaben
Wirtschafts- und Sozialkunde, Teil 1 Programmierte Aufgaben
Wirtschafts- und Sozialkunde, Teil 2 Offene Aufgaben
Controlling,Rechnungswesen,  Bankrechnen
Leasing und Factoring
Bankwirtschaft in kundennahen Lernsituationen
Prüfungskartei

Übersicht

zwischen13Abschlussprüfung Teil I

Der sichere Weg zum Prüfungserfolg!

Zielgerichtete Vorbereitung auf die schriftliche Abschlussprüfung Teil I. Ausgerichetet auf die neue Prüfungsordnung 2021.

Gezielte Vorbereitung anhand relevanter Prüfungsfälle – stets aktuell.
Um für Sie einen größtmöglichen Lerneffekt zu erzielen, haben wir an Originalprüfungen orientierte Aufgaben erarbeitet. Denn zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung gehört nicht „nur“ das Lernen des umfangreichen und schwierigen Lernstoffes – ebenso wichtig ist, in der konkreten Prüfungssituation mit der vorgegebenen Zeit und den Aufgabenstellungen zurecht zu kommen.

Der Inhalt
  • Liquidität sicherstellen
  • Vermögen bilden mit Sparformen
  • Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten

Den Aufgaben folgen kommentierte Lösungen, die es Ihnen ermöglichen, Ihre eigenen Ergebnisse und Leistungen zu überprüfen.

Übersicht

Abschlussprüfung Teil II

Um für Sie einen größtmöglichen Lerneffekt zu erzielen, haben wir Originalprüfungsaufgaben zugrunde gelegt, umgearbeitet und der aktuellen Rechtslage angepasst. Denn zum erfolgreichen Bestehen der Prüfung gehört nicht „nur“ das Lernen des umfangreichen und schwierigen Lernstoffes – ebenso wichtig ist es, in der konkreten Prüfungssituation mit der vorgegebenen Zeit und den Aufgabenstellungen zurechtzukommen.

Ihre Lösungen vergleichen Sie mit den ausführlichen Lösungshinweise

Übersicht

Prüfungstraining für Bankkaufleute –
Controlling, Rechnungswesen, Bankrechnen

Über 220 prüfungsnahe Aufgaben bieten eine optimale Prüfungsvorbereitung für das Fach „Rechnungswesen und Steuerung“ Kompakte Übersichten zum Lernstoff am Beginn der Kapitel helfen bei der effektiven Bearbeitung der Aufgaben Ausführliche Lösungshinweise unterstützen das Verständnis der Themen.

Der Inhalt:

  • Unternehmensleistung erfassen und dokumentieren
  • Dokumentierte Unternehmensleistungen verschiedener Unternehmenstypen auswerten
  • Kosten- und Erlösrechnung
  • Bank- und Wirtschaftsrechnen

Übersicht

Prüfungswissen in Übersichten: Bankwirtschaft, Rechnungswesen und Steuerung, Wirtschafts- und Sozialkunde,

  • Alle Prüfungsthemen auf jeweils einen Blick – ideal zum Wiederholen und zur Festigung des Prüfungsstoffs
  • Ideale Ergänzung zu den Aufgaben-Büchern
  • Erstellt auf der Grundlage der Original-Stoffkataloge für die Abschlussprüfung

Dieses Buch bietet den kompletten, für die Abschlussprüfung relevanten Lernstoff in Form von knappen tabellarischen Übersichten und übersichtlichen Grafiken – und zwar für alle drei Prüfungsfächer. Die Auszubildenden können somit gezielt Wissenslücken schließen und sich die wesentlichen Inhalte merken – ohne dass überflüssiger Ballast stört. Somit ist dieses Buch eine ideale Ergänzung zu den bislang erschienenen Bänden von Wolfgang Grundmann und Rudolf Rathner, in denen die angehenden Bankkaufleute erworbenes Wissen mit Hilfe von Aufgaben trainieren können.

Übersicht

Bankwirtschaft und Controlling Teil 1
Programmierte Aufgaben
Knapp und überschaubar – das erprobte Prüfungstraining
„Bankwirtschaft“ führt Sie jetzt noch schneller und sicherer zum gewünschten Prüfungserfolg.

Das erprobte Prüfungstraining „Bankwirtschaft“ ist gezielt auf die prüfungsrelevanten Themen fokussiert, damit Sie sicher wissen, worauf es in der Prüfung ankommt. Es bietet die Möglichkeit, das in der Ausbildung erlernte Wissen selbstständig anzuwenden und dient der systematischen Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.

Bankwirtschaft ist in zwei Aufgabensammlungen aufgeteilt: Teil 1 mit programmierten Aufgaben und Teil 2 mit offenen Aufgaben.

Dieser Teil 1 enthält über 400 programmierte Aufgaben mit ausführlichen Lösungshinweisen. Die Themen sind dem aktuellen Prüfungskatalog für die Abschlussprüfung im Fach Bankwirtschaft entnommen. Die Aufgabenstellungen sind handlungs- und entscheidungsorientiert. Die Lösungshinweise enthalten nachvollziehbare Rechenwege, Erläuterungen, Übersichten sowie
Verweise auf wichtige Rechtsvorschriften.

Aus dem Inhalt
Prüfungsfragen und Lösungen zur Bankwirtschaft:

Zahlungsverkehr
Mittelbeschaffung
Kreditgeschäft
Wertpapier- und Auslandsgeschäft

Übersicht

Bankwirtschaft und Controlling Teil 2
Offene Aufgaben mit Lösungen

  • Alle Prüfungsthemen auf jeweils einen Blick – ideal zum Aufbau und Festigen des Prüfungsstoffs
  • Die Aufgaben sind auf die Anforderungen des Prüfungskatalogs Abschluss Bankkaufmann abgestimmt
  • Die Lösungshinweise enthalten ausführliche, hilfreiche Erläuterungen und Übersichten

Die Aufgabensammlung enthält zu jedem Kapitel eine übersichtliche Darstellung der wesentlichen Inhalte der Lerninhalte der jeweiligen Kapitel. Die Strukturübersichten helfen daher nicht nur bei der Bearbeitung der Fälle, sondern bieten auch die Wiederholung und Festtigung Ihrer Kenntnisse.

Aus dem Inhalt

  • Inländischer Zahlungsverkehr
  • Anlage auf Konten
  • Kredite an Privatpersonen
  • Vermögen aufbauen und Risiken absichern
  • Finanzierungsvorhaben begleiten
  • Controlling
  • Auslandszahlungsverkehr

Übersicht

Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 1 Programmierte Aufgaben

  • Zielgerichtete Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • Jetzt auch mit Aufgaben zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Die Lösungshinweise enthalten nachvollziehbare Rechenwege und hilfreiche Erläuterungen

Diese Aufgabensammlung dient der zielgerichteten Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde. Auch die 6. Auflage dieses Werkes ist in zwei Aufgabensammlungen aufgeteilt: Teil 1 bietet programmierte Aufgaben, Teil 2 Fälle und offene Aufgabenstellungen mit ausführlichen Lösungshinweisen. Der vorliegende Teil 1 enthält über 400 programmierte Aufgaben zur Wirtschafts- und Sozialkunde mit Übersichten und ausführlichen Lösungshinweisen. Die Themen der Aufgabenstellungen wurden dem aktuellen Prüfungskatalog für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Bankkauf­mann/Bankkauffrau, Fach Wirtschafts- und Sozialkunde, entnommen. Die Aufgabenstellungen sind handlungs- und entscheidungsorientiert. Die Lösungshinweise enthalten nachvollziehbare Rechenwege, aber auch kurze Erklärungen, Übersichten sowie wichtige Paragraphen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. So können Sie Ihr prüfungsrelevantes Fachwissen im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde optimal überprüfen. Zudem wiederholen Sie mitder vorliegenden Aufgabensammlung schnell und systematisch den Lernstoff für wichtige Wirtschaftslehreklausuren.

Der Inhalt

    • Aufgaben zum Arbeits- und Sozialrecht
    • Aufgaben aus der Wirtschaftslehre

Übersicht

Dazu gehört auf jeden Fall Teil 2:
Wirtschafts- und Sozialkunde, Teil 2 Fälle und offene Aufgaben

Diese Aufgabensammlung dient der zielgerichteten Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde. Für diese Neuauflage haben die Autoren zum Thema Arbeitsvertrag die Aspekte Werkvertrag und Datenschutz sowie im Kapitel zum kollektiven Arbeitsrecht die Spartengewerkschaften und die Tarifpluralität in den Betrieben ergänzt. Im Kapitel über das Sozialrecht finden Sie nun auch Fälle und Aufgaben zur betrieblichen Altersvorsorge. Die Lösungshinweise enthalten nachvollziehbare Rechenwege, aber auch kurze Erläuterungen, Übersichten sowie wichtige Paragraphen aus dem Wirtschafts- und Arbeitsrecht.

Der Inhalt

  • Rechtsgeschäfte
  • Fälle zum Ausbildungs- und Arbeitsvertrag
  • Fallstudien zum Individualarbeitsrecht
  • Fälle zum kollektiven Arbeitsrecht
  • Fälle und Aufgaben zum Sozialrecht
  • Gesellschaftsformen
  • Kartellverbote, Fusionskontrolle

Übersicht

Leasing und Factoring
Leasing und Factoring

  • Das gesamte Prüfungswissen für den Bildungsgang Leasingfachwirt
  • Kompakte Übersichten erleichtern die Aneignung des Stoffes
  • Übungsaufgaben mit Lösungshinweisen helfen bei der Selbstkontrolle

Dieses Buch bietet auszubildenden Bankkaufleuten die Gelegenheit, sich bereits während ihrer Berufsausbildung intensiv mit den Finanzierungsformen Leasing und Factoring auseinanderzusetzen. Mit ihren so erworbenen zusätzlichen Kenntnissen haben sie nach bestandener Abschlussprüfung ideale Startvoraussetzungen für eine berufliche Laufbahn in der Firmenkundenberatung. Das Buch eignet sich zudem zur Prüfungsvorbereitung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Studiengang Leasingfachwirt/Leasingfachwirtin. Zur Selbstkontrolle enthalten die Kapitel am Schluss jeweils Aufgaben mit Lösungshinweisen.

Der Inhalt

  • Leasingformen
  • Abgrenzung der Leasingfinanzierung von der Kreditfinanzierung, dem Mietkauf und der Miete
  • Vertriebswege im Leasing
  • Besonderheiten im Kfz-, Computer- und Immobilienleasing
  • Allgemeine Kennzeichnung und Funktionen des Factorings
  • Vor- und Nachteile des Factorings
  • Fallbeispiel zum Factoring

Übersicht

Bankwirtschaft in kundennahen Lernsituationen

Anhand bankpraktischer Aufgabenstellungen BWL verstehen und umsetzen. Mit kostenlosen Lösungen.

Ein Bankwirtschaftsschulbuch, in dem die Theorie komplett aus der Anwendung heraus vermittelt wird!

Sie werden von Anfang an zu einem fallorientierten Verständnis der
Bankbetriebswirtschaftslehre geführt. Alternativ zu traditionellen
Lehrbüchern lernen Sie den Stoff aus seiner Anwendung heraus anhand von Lernsituationen. Die vorliegende Kombination aus Sach- und Fachinhalten und korrespondierendem Anwendungsfall erleichtert es Ihnen, die theoretischen Inhalte auf Lernsituationen zu übertragen und anzuwenden. So werden Ihnen die komplexen Zusammenhänge schneller transparent und Sie gewinnen die notwendige Sicherheit in Problem- und
Entscheidungssituationen der Praxis. Durch Lösung der Aufgaben vertiefen Sie Ihr praktisches Verständnis der theoretischen Inhalte.

Aus dem Inhalt
– Inländischer und ausländischer Zahlungsverkehr
– Geld- und Vermögensanlage
– Kreditgeschäft
– dokumentäre Zahlungen im Außenhandel

 

 und dazu das dazugehörende Lösungsbuch:

Übersicht

 

 

 

 

Übersicht

Prüfungskartei Abschluss Bankfachklasse

Bankbetriebslehre – Rechnungswesen – Wirtschafts- und Sozialkunde

7. Aufl. 2018. Ca. 980 S.

Haben Sie immer alles, was Sie zur Prüfungsvorbereitung in den Fächern Bankwirtschaftliches Handeln, Rechnungswesen und Steuerung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde benötigen, griffbereit dabei!

Diese Lernkartei zielt auf den Aufbau und Ausbau Ihres für den Prüfungserfolg notwendigen „Wissensbestandes“. Kurz und griffig konzentrieren sich die Inhalte auf die für Ihre Abschlussprüfung wichtigen Fragen. Mit Hilfe der notwendig prägnanten Darstellung im Karteikartenformat – ohne langwierige Situationsbeschreibungen – können Sie leicht Lernstoff nacharbeiten oder gezielt die Themen wiederholen, die Sie noch nicht beherrschen.

Sie lernen Fachbegriffe auseinander zu halten, Berechnungswege auf einen Blick abzurufen und eignen sich schnell und systematisch das Strukturwissen an, das Sie zur Bewältigung Ihrer Prüfungsfälle benötigen.

Die Abgeltungssteuer

Die Abgeltungsteuer stellt sich wie folgt dar:  
Kapitalertragsteuersatz: 25%
pauschale Besteuerung der Kapitalerträge mit Abgeltungswirkung
grundsätzlich keine Angabe in der Einkommensteuererklärung (Anlage KAP entfällt)
auch bei höherem persönlichem Einkommensteuersatz: keine Steuernachzahlung
bei unter 25% liegendem persönlichem Steuersatz
Steuererstattung über Veranlagung möglich
(Veranlagungswahlrecht)
Ab 2009 wurde der Katalog und damit der Umfang der Einkünfte
aus Kapitalvermögen erheblich erweitert. Wie bereits her zählen dazu Zinsen und Dividenden. Ab 2009 kommen hinzu:
Erlöse aus privaten Veräußerungsgeschäften, Erlöse aus
Zwischenveräußerung, Abtretung, Einlösung oder verdeckte Einlage einer Kapitalforderung oder einer Kapitalbeteiligung.
Außerdem zählen dazu Stillhalterprämien und der Veräußerung der Übertragung von Kapitallebensversicherung.
Ab 2009 gibt es den Sparer-Pauschbetrag von 801 € (ledig) und 1.602 € (bei Zuammenveranlagung). Ein Abzug von tatsächlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Abgeltungsteuer erhöht sich um den Solidaritätszuschlag und soweit zutreffend um die Kirchensteuer. Damit steigt die höchstmögliche Steuerbelastung bei 9%iger Kirchensteuer auf bis
zu 28%. Dabei wird die Kirchensteuer von 8% bzw. 9% (je nach Bundesland) nur auf die Abgeltungsteuer
berechnet.

Beispiel: 
Ein Kunde der Nordbank AG legte 2009 einen Betrag über
10.000,00 € für ein Jahr mit einem Zinssatz von 4% p.a. an. Der Kunde hatte
seiner Bank in Hamburg die Angabe gemacht, dass er kirchensteuerpflichtig sei.
Berechnen Sie den Zinsertrag für diese Anlage unter Berücksichtigung der
9%igen Kirchensteuer für diesen Kunden. Ein Freistellungsauftrag liegt der Bank
nicht vor.

Info Abgeltungsteuer und Kirchensteuer
Wenn man einer Religionsgemeinschaft angehört, die
Kirchensteuer verlangt,  ist die Kirchensteuer eine Pflichtsteuer, die zusätzlich
zur Abgeltungsteuer gezahlt werden muss. Die Kirchensteuer beträgt 8% in Bayern
und Baden-Württemberg. In allen anderen Bundesländern 9%, prozentual berechnet
von der Höhe der Abgeltungsteuer. Da man allerdings die Kirchensteuer als
Sonderausgabe absetzen kann, ist die genaue Berechnungsgrundlage der
Kirchensteuer nicht 9% von 25%, sondern die 25% Abgeltungsteuer abzüglich des möglichen
Sonderausgabenabzuges.
Da die Kirchensteuer bei der Einkommensteuer als
Sonderausgabe abzugsfähig ist, errechnet sich die Abgeltungsteuer nach
folgender Formel:
Abgeltungsteuer = Kapitalerträge : (4 + (Kirchensteuersatz
: 100))
Bei 9% Kirchensteuer ergibt dies die Berechnungsgrundlage
von 24,45%
Bei 8% Kirchensteuer ist die Berechnungsgrundlage 24,51%.

Falls man zu den Steuerpflichtigen gehört, die 9% Kirchensteuer zu zahlen haben, ergibt sich dann folgende zu zahlende Gesamtsumme
(bei schon abgezogenen Sonderausgaben): Für 100,00 € Zinsen, Dividenden
oder Kursgewinne 24,45 €  Abgeltungssteuer, 1,34 € Solidaritätszuschlag
(berechnet von 24,45 €) und 2,20 € Kirchensteuer, also insgesamt 27,98 €.
Falls man zu den Steuerpflichtigen gehört, die 8%
Kirchensteuer zu zahlen haben, ergibt sich dann folgende zu zahlende Gesamtsumme
(bei schon abgezogenen Sonderausgaben): Für 100,00 € Zinsen, Dividenden
oder Kursgewinne 24,51 €  Abgeltungssteuer, 1,34 € Solidaritätszuschlag
(berechnet von 24,51 €) und 1,960 € Kirchensteuer, also insgesamt 27,81 €.

Lösung des Beispiels:

  4% Zinsen auf 10.000 € für 1 Jahr 400,00 €
./. 24,45% Abgeltungsteuer 97,80 €
./. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer von
97,80 €
5,37 €
./. 9% Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer von 97,80 € 8,80 €
= Gutschriftsbetrag 288,03 €

Bei Vorlage einer NV-Bescheinigung kommt es
auch ab 2009 nicht zu einer Besteuerung. Damit wird durch die Finanzunternehmen auch keine Abgeltungsteuer abgezogen. Im Gegensatz dazu wird bei Erteilung eines Freistellungsauftrags
von dem Finanzunternehmen vom Abzug der Abgeltungsteuer nur dann abgesehen, wenn ein ausreichendes Freistellungvolumen vorliegt. Die Nichtveranlagung zur Einkommensteuer wird durch die Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) nachgewiesen. Eine NV-Bescheinigung wird vom Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen ausgestellt, wenn der Steuerpflichtige unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird, da anzunehmen ist, dass
für ihn eine Veranlagung nicht in Betracht kommt. Grundlage: §§ 44 a , 44 Abs. 1 EStG
Die NV-Bescheinigung ist mit besonderem Vordruck beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Der Antrag ist allerdings nur erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 €, bei Ehegatten 1.602 € jährlich übersteigen. Ansonsten reicht ein Freistellungsauftrag an das
Kreditinstitut aus. Die NV-Bescheinigung wird regelmäßig für die Dauer von 3 Jahren und unter Widerrufsvorbehalt ausgestellt.
Die Kreditinstitute haben bei Vorlage einer NV-Bescheinigung einen Steuerabzug nicht vorzunehmen, dabei gibt es keine betragsmäßige Begrenzung. Deshalb sollte eine Ausfertigung der Bescheiningung beim Kreditinstitut eingereicht werden.
Beim Freistellungsauftrag erteilt der Kunde dem Kreditinstitut den Auftrag, seine Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen bis zum Sparer-Pauschbetrag von 801 € bei Alleinstehenden oder 1.602 € bei Zusammenveranlagung freizustellen. Damit können die Freibeträge bereits bei der Ertragsgutschrift oder der Gutschrift des Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden. Deshalb sollten Freistellungsaufträge rechtzeitig erteilt werden. Der Freistellungsgesamtbetrag kann auf mehrere Kreditinstitute oder mehrere Konten verteilt werden. Die Freistellungsaufträge bleiben beim Kreditintitut und stehen der Finanzverwaltung zur lückenlosen Prüfung zur Verfügung. Jeder Auftrag gilt solange, bis er widerrufen oder geändert wird. Nur bei zusammen veranlagten Ehegatten ist ein Freistellungsauftrag auf Gemeinschaftskonten und –depots zulässig.

Das Bundeszentralamt für Steuern kann von den Kreditinsituten die Mitteilung aller Erträge, die aufgrund von Freistellungsaufträgen vom Steuerabzug freigestellt wurden, verlangen, um eine mehrfache Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrags, beispielsweise bei verschiedenen Kreditinstituten, aus zuschließen. Zu diesem Zweck müssen die Kreditinstitute die vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge aller Bankkunden nach Art und Höhe jeweils bis
zum 31.05. eines Jahres melden.

Vereinfachtes
Schema zur Ermittlung der Einkünfte aus
Kapitalvermögen

1.

Bereits
bisher als
Kapitaleinnahmen qualifizierte Bruttoerträge


Dividenden


GmbH- und Genossenchaftsausschüttungen


Kapitallebensversicherungserträge. Abschlu
ss
ab 2005, wenn Vorausetzungen wie 12 Jahre Laufzeit und Au
s
zahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr


Zinsanteile aus
Kapitalleben
sversicherungen. Abschluss
vor 2002 mit weniger als
12 Jahren Laufzeit oder Einmalbeträge oder Verwendung für Kreditbesicherung (Abtretung)


Zinsen aus
Anleihen


erhaltene Stückzinsen aus
dem Verkauf von Anleihen


Zinsen au
s
Einlagen einschl. Bausparguthaben


Zinsen aus
Inve
stmentfonds


Zinsenaus
Genussscheinen


Kurs
gewinne aus
Finanzinnovationen


erhaltene Zwischengewinne aus
Verkäufen von Investmentfonds-Anteilen


Zinsen aus Tafelgeschäften

2.

ab 2009 neu qualifizierte Bruttobeträge von
Kapitaleinnahmen


Aktien- und Genussscheingewinne in voller Höhe bei Erwerb ab 2009


GmbH-Anteilsgewinne bei Erwerb ab 2009, wenn Beteiligungsanteil unter 1%


Gewinne aus
anderen Wertpapieren (ohne Zertifikate und Finanzinnovationen) bei Erwerb
ab 2009


Gewinne aus
Terminmarktges
chäften bei Erwerb ab 2009


Von Investmentfonds
aus
geschüttete Gewinne aus
ab 2009 erworbenen Wertpapieren


Fondsgewinne bei Erwerb der Anteile ab 2009


Stillhalteprämien bei Zufluss
ab 2009


Erlöse aus der Zwi
schenveräußerung, Abtretung, Einlösung oder verdeckte Einlagen einer Kapitalforderung oder –beteiligung  


Veräußerungserlös
e aus
dem Verkauf (der Übertragung) „gebrauchter“ Lebensversicherungs
policen bei Abschluss
vor 2005


Veräußerungserlöse aus
dem Verkauf (der Übertragung) „gebrauchter“ Lebensversicherungspolicen bei Abschluss
vor 2005, wenn steuerschädliche Verwendung 

3.

Zwis
chensumme

4.

abzüglich


Verluste aus
Aktienbes
itz in voller Höhe bei Erwerb vor 2009 (Verlusterechnung
mit Aktiengewinnen nur eingeschränkt möglich)


Verluste mit Zertifikaten, die ab
dem 15.3.2007 angeschafft und die sich nach dem 30.6.2009 außerhalb der (alten) Spekulationsfristen
ergeben.


Gezahlte Zwischengewinne


Gezahlte Stückzinsen


Verluste aus
dem Verkauf „gebrauchter“ Lebensversicherungs
policen, wenn der Gewinn
steuerpflichtig gewesen wäre.


Verluste mit anderen Wertpapieren
bei Erwerb ab 2009


Verluste aus anderen
Terminmarktgeschäften, wenn Erwerb ab 2009


Ab 2009 entstandene Verlu
ste,
die wegen fehlender Verrechnungsmöglichkeiten auf das
Folgejahr übertragen werden.

5.

= Summe der Einnahmen aus
Kapitalvermögen

(falls
negativ: Verlustevortrag auf das
Folgejahr)

6.

abzüglich Sparer-Paus
chbetrag
in Höhe von bis 801 € (Einzelveranlagung)
oder 1.602 € (Zusammenveranlagung), jedoch höch
stens
in Höhe der positiven Zwischensumme
(Position 3)

7.

= Einkünfte aus
Kapitalvermögen

8.

abzüglich verrechenbare Altverluste, die vor dem 01.01.2009 entstanden
sind (können bis
einschl. 2013 vorgetragen und mit positiven Erträgen aus
Kapitalanlagen verrechnet werden)

9.

= Zwischensumme

10.

multipliziert mit pauschalem Abgeltungsteuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% = 26,38% und,

s
oweit zutreffend, Kirchensteuer

11.

Summe Abgeltungs
teuer einschl. Solidaritätszuschlag

12.

abzüglich anrechenbare Quellensteuern

13.

= einbehaltener Betrag

Tafelgeschäfte

Unter einem Tafelgeschäft versteht man den körperlichen Handel mit Wertpapieren, also ein Geschäft Geld gegen Ware (Wertpapiere) oder Ware gegen Geld
(Zug-um-Zug-Geschäft) ohne Namensnennung des
Kunden über den Bankschalter (Tafel). Für Tafelgeschäfte eignen
sich endfällige Anleihen ohne vorzeitiges Kündigungsrecht des Emittenten. Bei Tilgungsanleihen ist die Überwachung entweder der Verlosung oder einer möglichen vorzeitigen Kündigung erforderlich. Bei Einlösung von Kupons in Deutschland wird wie bei depotverwahrten Papieren Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag und (soweit zutreffend) Kirchensteuer abgezogen.

Vorteile der Tafelgeschäfte:


Einsparen von Depotkosten


Unabhängigkeit von der Bankverwahrung und –verwaltung


Besitzerstolz


Vertraulichkeit


direkte Übertragungsmöglichkeit an Dritte

Nachteile der Tafelgeschäfte:


Kosten für sichere Verwahrung im Kreditinstitut oder zu Hause (Safe, Stahlschrank)


Problem der Ersatzbeschaffung bei Diebstahl oder Vernichtung. Durch Aufgebotsverfahren werden die Papiere ungültig und in eine Sperrliste aufgenommen.


Verwaltung


Terminüberwachung, Trennen des Kupons, Fahrt zum kuponeinlösenden/rückzahlenden Kreditinstitut


Kosten der Kuponeinlösung


lästige Identifizierung des Tafelgeschäftskunden oder Kuponeinlösers ab bestimmten Beträgen oder in Verdachtsfällen nach dem Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz sind Kreditinstitute und Finanzinstitute verpflichtet,

         bei der Annahme oder Abgabe von Wertpapieren,

        bei Annahme und Abgabe von Bargeld

ab 15.000,00 € zuvor die auftretende Person durch amtlichen Lichtbildausweis, Geburtsdatum, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde zu identifizieren und dies schriftlich festzuhalten. Außerdem sind Aufzeichnungen über die Transaktionen anzufertigen und aufzubewahren. Zu den Bargeldtransaktionen zählen auch alle Tafelgeschäfte, unabhängig davon, ob es sich um Euro oder ausländisches Bargeld, Schecks, Wertpapiere oder Edelmetalle handelt. In
sog. Verdachtsfällen (Geldwäsche) ist unabhängig vom Betrag eine Identifizierungsflicht vorgesehen. Außerdem ist in allen Verdachtsfällen der Strafverfolgungsbehörde Meldung zu machen.

Kleines Börsenlexikon

Aktienanalyse

Die Aktienanalyse kann prinzipiell auf zwei Arten erfolgen.
Im Rahmen der Fundamentalanalyse wird eine Aktiengesellschaft aufgrund von
Kennzahlen bewertet. Wichtigste Größen sind hierbei die Profitabilität (Erträge),
die Finanzkraft (Cash-Flow,  Zinsaufwendungen
etc.), KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis), Wachstumschancen und konjunkturelle sowie
fiskalpolitische Rahmenbedingungen. Mit diesen Informationen wird versucht, die
Geschäftstätigkeit und deren Rentabilität zu analysieren und zu
prognostizieren und daraus Kurspotential abzuleiten.

Die technische Analyse orientiert sich an der graphischen
Darstellung der historischen Kursverläufe und leitet aufgrund von Indikatoren
und charttypischen Formationen Aussagen über mögliche Kursentwicklungen ab.


 

Aktienindex

Ein Aktienindex ist eine Kennziffer zur Darstellung der
Kursentwicklung oder Wertentwicklung (Performanceindex) von Aktien. Das
Verhalten eines Aktienkursindex wird vor allem durch die Kurse der im Index
enthaltenen Aktien beeinflusst, aber meist auch durch eine Gewichtung der
Einzelwerte. Aktienindizes unterscheiden sich vor allem durch ihre Gestaltung
(Kurs- oder Performanceindex), die Anzahl der enthaltenen Papiere oder durch die
Index-Gewichtung.

Kursindizes: Auch Preisindizes genannt, resultieren Veränderungen
des Indexstandes allein aus der Veränderung der Aktienkurse.

Performance-Indizes: Bei Ermittlung eines Performanceindex
wird unterstellt, dass Dividenden und sonstige mit dem Besitz der Aktie
verbundene Einnahmen, etwa aus Bezugsrechten wieder in Aktien des Index
reinvestiert werden. Sie werden damit in den Indexstand mit eingerechnet.

Als Börsenbarometer liefert der Aktienindex übergreifende
Informationen über die Kursentwicklung an den Aktienmärkten. Darüber hinaus
dienen Aktienindizes z.B. Managern von Investmentfonds und ihren Kunden als
Benchmark (Maßstab), an der sie den Erfolg einer Anlagestrategie messen.


 

Aktiensplit

Mit einem Aktiensplit wird der aktuelle Aktienbestand einer
AG in eine größere Zahl von Aktien aufgeteilt. Dadurch werden diese
optisch günstiger. Für den Aktionär ändert sich an seinem Anteil an der AG
nichts, da sich sein Kapitalanteil nach dem Split lediglich auf eine größere
Anzahl von Aktien verteilt.


 

Amtlicher Markt

Der Amtliche Markt gehört zu den von der EU regulierten
Marktsegmenten an den deutschen Börsen. Insbesondere unterliegen die
Unternehmen einer strengen Publikationspflicht. Zu den Zulassungsvoraussetzungen
gehört unter anderem, dass das Unternehmen seit mindestens drei Jahren besteht,
der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder gegebenenfalls das
Eigenkapital des Unternehmens mindestens 1,25 Millionen Euro beträgt. Die Zahl
der Aktien muss mindestens 10.000 und der Streubesitzanteil 25 Prozent betragen.


 

Analystenrating

Analysten von Banken, aber auch unabhängigen Analysehäusern
bewerten Aktien und sprechen Handelsempfehlungen aus. Diese können je nach Größe
des Bankhauses bzw. Ansehen des Analysten großen Einfluss auf den Kurs einer
Aktie haben. Dabei benutzt jedes Bankhaus in der Regel eine eigene Terminologie.

Dabei sind die bekanntesten Ratings:

Strong Buy = unbedingte Kaufempfehlung

Buy = Kaufempfehlung

Hold = Halten

Sell = Verkaufsempfehlung

Strong Sell = unbedingte Verkaufsempfehlung

Accumulate = Akkumulieren (das heißt bei einem
kurzfristigen Rückgang nach-/zukaufen)

Outperform = Schätzung, dass sich die Aktie im angegebenen
Zeitraum besser entwickeln wird als der Index.


 

Benchmark

Benchmark ist ein Vergleichsmaßstab oder Bewertungsmethode
für die Messung des Anlageerfolges eines Fonds. Üblicherweise wird als
Benchmark der jeweils marktrelevante Aktien- oder Rentenindex verwendet. Ziel
des Fondsmanagers ist es, eine bessere Wertentwicklung als der zugrunde gelegte
Index zu erzielen.


 

Börsenordnung

Sie bildet als die von der jeweiligen Landesregierung
genehmigte Satzung die Geschäftsgrundlage der einzelnen Börse und enthält
Bestimmungen zur Organisation der Börse, zur Kursveröffentlichung, zur
Zusammensetzung und Wahl der Börsenorgane.


 

Börsenprospekt

Vor Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse
hat das entsprechende Unternehmen bzw. das für dieses tätig werdende
Kreditinstitut die Öffentlichkeit in bestimmten überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblättern)
über die beabsichtigte Einführung an der Börse zu informieren. Zu diesem
Zweck muss bei Zulassung zu den wichtigeren und stärker regulierten
Handelssegmenten ein Börsen- oder Emissionsprospekt vorgelegt werden. Dieser
muss unter anderem Informationen zum bisherigen und erwarteten Geschäftsverlauf
enthalten, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz uvm. Falsche oder
unzutreffende Angaben können Ansprüche geschädigter Anleger gegenüber den
die Emission betreibenden Beteiligten begründen.


 

Ebit

Die Abkürzung Ebit steht für Earnings before interest and
taxes und bezeichnet den Gewinn vor Zinsen und Steuern und außerordentlichem
Ergebnis. Es handelt sich daher um eine bereinigte Gewinngröße, die gerne auch
als operatives Ergebnis oder Betriebsergebnis bezeichnet wird. Insbesondere im
ersten Fall ist die Gleichsetzung nicht unumstritten, da im Ebit auch Ab- und
Zuschreibungen auf das Anlagevermögen enthalten sind.


 

Effektengiroverkehr

Der Effektengiroverkehr zwischen Banken ermöglicht die stückelose
Übertragung von Effekten. Die Banken hinterlegen die zur Girosammelverwahrung
zugelassenen Stücke bei einer Wertpapiersammelbank, so dass die Effekten buchmäßig
übertragen werden können.


 

Freiverkehr

Das Handelssegment „Freiverkehr“ der Frankfurter
Wertpapierbörse wurde im Oktober 2005 in „Open Market“ umbenannt. Es ist
neben den Segmenten „Amtlicher Markt“ („Amtlicher Handel“) und
„Geregelter Markt“ das dritte gesetzlich reglementierte Marktsegment, ist
aber im Unterschied zu ihnen kein amtliches, sondern ein privatrechtlich
organisiertes Segment. Im weiteren Sinne wird auch der unregulierte, außerbörsliche
Handel bisweilen als Freiverkehr bezeichnet.

Die Wertpapiere bzw. die Unternehmen unterliegen wenig
strengen Einbeziehungsvoraussetzungen und die Emittenden keinen Folgepflichten.
Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der
Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines von der
nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts oder Exposés vorlegen. Zudem
ist der Antragsteller verpflichtet die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände
bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und
schriftlich zu informieren.

Der weitaus größte Teil der gehandelten Wertpapiere entfällt
auf Optionsscheine und Zertifikate, während Aktien und Anleihen nur einen
kleinen Teil des Marktes ausmachen. Aktienemissionen im Freiverkehr sind meist
von geringer Größe, entweder weil die Unternehmen selbst klein sind oder aber
weil der Streubesitz gering ist. Auch der „Entry Standard“ gehört zum
Freiverkehr.


 

Geregelter Markt

Im Jahr 1987 wurde an den deutschen Börsen dieses
Marktsegment eingerichtet, das hinsichtlich der Anforderungen für die
Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem Amtlichen Markt
nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet war. In manchen Fällen
wurde er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den
Amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgte hier in Anlehnung an die
Verfahrensweise des Amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bot vor allem (noch)
kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse.

Der Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse hat am
19. November 2002 eine neue Segmentierung des Aktienmarktes an der FWB
beschlossen. Mit der Neustrukturierung, die mit der Börsenordnung zum 01.
Januar 2003 in Kraft tritt, entstehen für Aktien und Aktien vertretende
Zertifikate die beiden neuen Börsenzulassungssegmente General Standard und
Prime Standard.


 

Kurs

Der Kurs einer Aktie gibt den Preis für das Wertpapier
wieder, der im amtlichen Handel festgestellt wird. Dagegen werden Preise für
Notierungen am geregelten Markt oder Freiverkehr ermittelt. Bei Rentenpapieren
gibt der Kurs den Prozentsatz vom Nominalwert wieder


 

Kursbildung

Die Kurse werden an der Präsenzbörse vom amtlichen oder
freien Makler dadurch ermittelt, dass alle offenen Kauf- und Verkaufsorders
gegenübergestellt werden und der Kurs mit dem höchsten Umsatz festgestellt
wird. Der Kurs eines Wertpapiers ist der Preis, den die Marktteilnehmer in einer
gegebenen Situation für die mit diesem Papier verbundenen Rechte zu zahlen
bereit sind. Er richtet sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage. Die
Kursfestsetzung durch die amtlichen oder auch freien Makler geschieht dabei nach
der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Der Makler stellt also die
vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge einander gegenüber und ermittelt den
Kurs, zu dem die größte Stückzahl abgewickelt werden kann.


 

Kursblatt

Das Kursblatt ist ein amtliches Verzeichnis der
Kursnotierungen vom Tage an der jeweiligen Börse, das börsentäglich
herausgebracht wird.


 

Kursmakler

Kursmakler sind amtlich bestellte und vereidigte Personen,
die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer
besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte,
dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in
begrenztem Umfang tätigen. In der Praxis geht das etwa so vor sich: Die Makler
rufen z. B. vorliegende Verkaufsangebote zum limitierten oder festgesetzten Kurs
laut aus, worauf ein Bankenvertreter, dem ein entsprechender Kaufantrag
vorliegt, zurückruft.


 

Kurspflege

Mit der Kurspflege wird der Kurs eines Wertpapiers gestützt,
um das entsprechende Wertpapier auf einem bestimmten Niveau zu halten, z. B. im
Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium
oder bei der Emission einer Bundesanleihe im Zuge der Offenmarktpolitik der
Bundesbank. Wenn sich zum Beispiel an einem bestimmten Börsentag für wenige
kleine Verkaufsaufträge eines Papiers keine Käufer finden, andererseits aber
Nachfrage für große Posten besteht (oder umgekehrt), so kauft oder verkauft
das Emissionsinstitut für eigene Rechnung die angebotenen oder gesuchten
Spitzenbeträge, um für einen Ausgleich zu sorgen. Kurspflege wird vor allem im
Interesse der Anleger betrieben.


 

Kurstaxe

Die Kurstaxe ist der von einem Makler geschätzte Kurs für
ein Wertpapier. Die Taxe gibt an, dass aufgrund nicht zustande gekommener Kurse
nur eine Schätzung möglich ist.


 

Kurswert

Der Kurswert entspricht bei Wertpapieren dem Börsenkurs
und dient der steuerlichen Bewertung von Aktien.


 

Kurszusätze

Kurszusätze sind Bemerkungen der Makler zu einem Börsenkurs.
Sie geben dem Anleger nähere Informationen über die Börsennotierung und
sollen einer besseren Einschätzung der aktuellen Marktlage in dem jeweiligen
Papier dienen. Um einen möglichst vollständigen Überblick über die jeweilige
Marktlage zu geben, versehen die Kursmakler die von ihnen festgestellten
Kassakurse mit Zusätzen. Im Einzelnen erklärt § 30 der Börsenordnung der
Frankfurter Wertpapierbörse bestimmte Zusätze und Hinweise als verbindlich,
die auch im Geregelten Markt und im Freiverkehr angewandt werden. Diese geben
an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge
(Limit) ausgeführt werden konnten.


 

Marktkapitalisierung

Die Marktkapitalisierung spiegelt den aktuellen Börsenwert
einer börsennotierten Firma wieder. Es ergibt sich, indem man den aktuellen
Aktienkurs mit der gesamten Aktienanzahl multipliziert. Dadurch unterliegt die
Marktkapitalisierung ständigen Veränderungen.


 

Marktsegmente im
Aktienmarkt

Der Aktienmarkt ist in verschiedene Marktsegmente
unterteilt, die sich durch die Anforderungen unterscheiden, die an die
Unternehmen bei der Zulassung zum Handel gestellt werden. In Deutschland werden
die Marktsegmente nach Zugang zum Kapitalmarkt, gesetzlichem Marktsegment und
Transparenzniveau unterschieden.

Beim Zugang zum Kapitalmarkt wird zwischen EU-reguliertem
Markt  und Märkten unterschieden, die von den Börsen selbst reguliert
werden. An der Frankfurter Börse gehören die gesetzlichen Marktsegmente
„Amtlicher Markt“ und „Geregelter Markt“ zum EU-regulierten Markt. Sie
gehören zum Transparenzniveau des General Standard, der mit Prime Standard noch
einen Teilbereich enthält, in dem noch höhere Transparenzanforderungen gelten.
Eine Notierungsaufnahme im selbstregulierten Markt erfolgt im Open Market
(Freiverkehr) bzw. im Entry Standard.


 

Prospekthaftung

Stellt sich heraus, dass im Emissionsprospekt unwahre oder
irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht wurden,
haften der Emittent und das Konsortium für entstandene Schäden.


 

Publizitätspflicht

Einer Publizitätspflicht unterliegen Aktien- und
Fondsgesellschaften, wenn sie an einer Börse zum Handel zugelassen werden
wollen. Sie verpflichtet die AG/KAG zur Veröffentlichung von regelmäßigen und
detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll dazu dienen, einen
einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen. Kommt eine
AG/KAG ihrer Publikationspflicht nicht nach, kann sie vom Handel ausgesetzt
werden.


 

Realtime-Kurs

Dieser Kurs wird in dem
Augenblick übermittelt, in dem er tatsächlich entsteht.


 

Shareholder
Value

Aus dem (Kurs-)Wert der
entsprechenden Aktie multipliziert mit der Summe der gehaltenen Anteile besteht
der Vermögenswert (Value), den ein Anteileigner (Shareholder) einer
Aktiengesellschaft besitzt. Den Kurswert der Aktien und damit den Marktwert des
Gesamtunternehmens zu maximieren, wird daher eine auf Shareholder Value
angelegte Unternehmenspolitik versuchen. Managementstrategie, die eine
Steigerung des Unternehmenswertes in den Vordergrund sämtlicher Entscheidungen
stellt. Nur auf diese Weise wird gemäß dem Ansatz die gewünschte Steigerung
des Börsenkurses erreicht. Das Prinzip des Shareholder Value, zu deutsch
"Wert für den Aktionär", stammt ursprünglich aus den USA. Dort
forderten zuerst institutionelle Anleger, beispielsweise Pensionsfonds von
Firmen, die Aktionärsinteressen in den Mittelpunkt zu stellen. Heute wird das
Shareholder-Value-Prinzip weltweit von Unternehmen angewandt. Umfassend wird
darunter nicht allein eine kurzfristige Steigerung des Börsenkurses, sondern
eine langfristige Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität
verstanden.


 

Squeeze
out

Dieses Verfahren erlaubt es
Mehrheitsaktionären, Restbestände von Kleinaktionären per Barabfindung aus
dem Unternehmen herauszudrängen. In Deutschland ab einem Mehrheitsanteil von 95
Prozent zulässig.


 

Stopp-loss-Order

In den USA ist diese Art eines
Verkaufsauftrags weit verbreitet. Der Auftrag wird automatisch an die Börse
gegeben, wenn ein bestimmter Wertpapierkurs erreicht bzw. unterschritten wird.
Strategisch lassen sich solche Aufträge günstigstenfalls so platzieren, dass
das Limit für eine solche Order automatisch der Kursentwicklung nach oben
angepasst wird und erst dann zum Zuge kommt, wenn der Wertpapierkurs innerhalb
dieser Entwicklung einen Rückschlag um einen bestimmten Prozentsatz (z. B.
5% oder 10%) hinnehmen muss.


 

Streubesitz

Beim Streubesitz handelt es sich
um den Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen Händen
befindet, also über den Markt handelbar ist. Je geringer der Streubesitz an
einer Aktiengesellschaft, desto enger deshalb auch der Markt für die
entsprechenden Papiere und umgekehrt.


 

Tafelgeschäft

Dabei handelt es sich um
Wertpapiergeschäfte am Bankschalter, bei denen die effektiven Wertpapiere, also
die physischen Stücke selbst, dem Kunden ausgehändigt werden. In diesem Fall
übernimmt der Anleger selbst die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere,
sorgt also auch für die Einlösung der mitgegebenen Zins- oder
Dividendenscheine o.ä. Tafelgeschäfte dienen nicht selten der mehr oder
weniger bewusst vorgenommenen, staatlicherseits aber tolerierten
Steuerhinterziehung.


 

Variable Notierung

Bei der im variablen Wertpapierhandel stattfindenden
variablen Notierung kommt, es zu einer laufenden, sich je nach den eingehenden
Aufträgen richtenden Kursbildung. Soweit nichts anderes vom Kunden bestimmt,
werden alle Aufträge mit einem vorgeschriebenen Mindestvolumen von 50 Stück
und dem Vielfachen davon zum nächstmöglichen Zeitpunkt am variablen Markt
abgewickelt


 

Volatilität

Ist ein Schwankungsbereich während
eines bestimmten Zeitraums von Wertpapierkursen, von Rohstoffpreisen, von Zinssätzen
oder auch von Investmentfonds-Anteilen. Sie ist eine mathematische Größe
(Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Z. B. wird
hier ein Durchschnittswert für die Entwicklung des Fonds in einem Monat
gebildet. Als Standard werden die Schwankungen dieses Werts genommen und
gemessen, wie weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert
entfernt hat. Also errechnet man die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum.
Je größer diese Schwankungsbreite ist, desto volatiler und damit risikoreicher
ist ein Fonds. Für das Risiko ist z. B. eine weitere Messgröße der Maximale
Verlust.


 

Wertpapierkennnummer
(WKN)

Die WKN ist eine sechsstellige
Zahl, die jedes Wertpapier eindeutig identifiziert, wie der Fingerabdruck eines
Menschen.