Kleines Börsenlexikon

Aktienanalyse

Die Aktienanalyse kann prinzipiell auf zwei Arten erfolgen.
Im Rahmen der Fundamentalanalyse wird eine Aktiengesellschaft aufgrund von
Kennzahlen bewertet. Wichtigste Größen sind hierbei die Profitabilität (Erträge),
die Finanzkraft (Cash-Flow,  Zinsaufwendungen
etc.), KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis), Wachstumschancen und konjunkturelle sowie
fiskalpolitische Rahmenbedingungen. Mit diesen Informationen wird versucht, die
Geschäftstätigkeit und deren Rentabilität zu analysieren und zu
prognostizieren und daraus Kurspotential abzuleiten.

Die technische Analyse orientiert sich an der graphischen
Darstellung der historischen Kursverläufe und leitet aufgrund von Indikatoren
und charttypischen Formationen Aussagen über mögliche Kursentwicklungen ab.


 

Aktienindex

Ein Aktienindex ist eine Kennziffer zur Darstellung der
Kursentwicklung oder Wertentwicklung (Performanceindex) von Aktien. Das
Verhalten eines Aktienkursindex wird vor allem durch die Kurse der im Index
enthaltenen Aktien beeinflusst, aber meist auch durch eine Gewichtung der
Einzelwerte. Aktienindizes unterscheiden sich vor allem durch ihre Gestaltung
(Kurs- oder Performanceindex), die Anzahl der enthaltenen Papiere oder durch die
Index-Gewichtung.

Kursindizes: Auch Preisindizes genannt, resultieren Veränderungen
des Indexstandes allein aus der Veränderung der Aktienkurse.

Performance-Indizes: Bei Ermittlung eines Performanceindex
wird unterstellt, dass Dividenden und sonstige mit dem Besitz der Aktie
verbundene Einnahmen, etwa aus Bezugsrechten wieder in Aktien des Index
reinvestiert werden. Sie werden damit in den Indexstand mit eingerechnet.

Als Börsenbarometer liefert der Aktienindex übergreifende
Informationen über die Kursentwicklung an den Aktienmärkten. Darüber hinaus
dienen Aktienindizes z.B. Managern von Investmentfonds und ihren Kunden als
Benchmark (Maßstab), an der sie den Erfolg einer Anlagestrategie messen.


 

Aktiensplit

Mit einem Aktiensplit wird der aktuelle Aktienbestand einer
AG in eine größere Zahl von Aktien aufgeteilt. Dadurch werden diese
optisch günstiger. Für den Aktionär ändert sich an seinem Anteil an der AG
nichts, da sich sein Kapitalanteil nach dem Split lediglich auf eine größere
Anzahl von Aktien verteilt.


 

Amtlicher Markt

Der Amtliche Markt gehört zu den von der EU regulierten
Marktsegmenten an den deutschen Börsen. Insbesondere unterliegen die
Unternehmen einer strengen Publikationspflicht. Zu den Zulassungsvoraussetzungen
gehört unter anderem, dass das Unternehmen seit mindestens drei Jahren besteht,
der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder gegebenenfalls das
Eigenkapital des Unternehmens mindestens 1,25 Millionen Euro beträgt. Die Zahl
der Aktien muss mindestens 10.000 und der Streubesitzanteil 25 Prozent betragen.


 

Analystenrating

Analysten von Banken, aber auch unabhängigen Analysehäusern
bewerten Aktien und sprechen Handelsempfehlungen aus. Diese können je nach Größe
des Bankhauses bzw. Ansehen des Analysten großen Einfluss auf den Kurs einer
Aktie haben. Dabei benutzt jedes Bankhaus in der Regel eine eigene Terminologie.

Dabei sind die bekanntesten Ratings:

Strong Buy = unbedingte Kaufempfehlung

Buy = Kaufempfehlung

Hold = Halten

Sell = Verkaufsempfehlung

Strong Sell = unbedingte Verkaufsempfehlung

Accumulate = Akkumulieren (das heißt bei einem
kurzfristigen Rückgang nach-/zukaufen)

Outperform = Schätzung, dass sich die Aktie im angegebenen
Zeitraum besser entwickeln wird als der Index.


 

Benchmark

Benchmark ist ein Vergleichsmaßstab oder Bewertungsmethode
für die Messung des Anlageerfolges eines Fonds. Üblicherweise wird als
Benchmark der jeweils marktrelevante Aktien- oder Rentenindex verwendet. Ziel
des Fondsmanagers ist es, eine bessere Wertentwicklung als der zugrunde gelegte
Index zu erzielen.


 

Börsenordnung

Sie bildet als die von der jeweiligen Landesregierung
genehmigte Satzung die Geschäftsgrundlage der einzelnen Börse und enthält
Bestimmungen zur Organisation der Börse, zur Kursveröffentlichung, zur
Zusammensetzung und Wahl der Börsenorgane.


 

Börsenprospekt

Vor Zulassung eines Wertpapiers zum Handel an einer Börse
hat das entsprechende Unternehmen bzw. das für dieses tätig werdende
Kreditinstitut die Öffentlichkeit in bestimmten überregionalen Zeitungen (Börsenpflichtblättern)
über die beabsichtigte Einführung an der Börse zu informieren. Zu diesem
Zweck muss bei Zulassung zu den wichtigeren und stärker regulierten
Handelssegmenten ein Börsen- oder Emissionsprospekt vorgelegt werden. Dieser
muss unter anderem Informationen zum bisherigen und erwarteten Geschäftsverlauf
enthalten, zur Produktpalette, zur letzten Bilanz uvm. Falsche oder
unzutreffende Angaben können Ansprüche geschädigter Anleger gegenüber den
die Emission betreibenden Beteiligten begründen.


 

Ebit

Die Abkürzung Ebit steht für Earnings before interest and
taxes und bezeichnet den Gewinn vor Zinsen und Steuern und außerordentlichem
Ergebnis. Es handelt sich daher um eine bereinigte Gewinngröße, die gerne auch
als operatives Ergebnis oder Betriebsergebnis bezeichnet wird. Insbesondere im
ersten Fall ist die Gleichsetzung nicht unumstritten, da im Ebit auch Ab- und
Zuschreibungen auf das Anlagevermögen enthalten sind.


 

Effektengiroverkehr

Der Effektengiroverkehr zwischen Banken ermöglicht die stückelose
Übertragung von Effekten. Die Banken hinterlegen die zur Girosammelverwahrung
zugelassenen Stücke bei einer Wertpapiersammelbank, so dass die Effekten buchmäßig
übertragen werden können.


 

Freiverkehr

Das Handelssegment „Freiverkehr“ der Frankfurter
Wertpapierbörse wurde im Oktober 2005 in „Open Market“ umbenannt. Es ist
neben den Segmenten „Amtlicher Markt“ („Amtlicher Handel“) und
„Geregelter Markt“ das dritte gesetzlich reglementierte Marktsegment, ist
aber im Unterschied zu ihnen kein amtliches, sondern ein privatrechtlich
organisiertes Segment. Im weiteren Sinne wird auch der unregulierte, außerbörsliche
Handel bisweilen als Freiverkehr bezeichnet.

Die Wertpapiere bzw. die Unternehmen unterliegen wenig
strengen Einbeziehungsvoraussetzungen und die Emittenden keinen Folgepflichten.
Bei Wertpapieren, die an keinem organisierten Markt gehandelt werden, muss der
Antragsteller nähere Angaben über den Emittenten in Form eines von der
nationalen Aufsichtsbehörde gebilligten Prospekts oder Exposés vorlegen. Zudem
ist der Antragsteller verpflichtet die Deutsche Börse AG über wesentliche Umstände
bezüglich der einbezogenen Wertpapiere bzw. der Emittenten unverzüglich und
schriftlich zu informieren.

Der weitaus größte Teil der gehandelten Wertpapiere entfällt
auf Optionsscheine und Zertifikate, während Aktien und Anleihen nur einen
kleinen Teil des Marktes ausmachen. Aktienemissionen im Freiverkehr sind meist
von geringer Größe, entweder weil die Unternehmen selbst klein sind oder aber
weil der Streubesitz gering ist. Auch der „Entry Standard“ gehört zum
Freiverkehr.


 

Geregelter Markt

Im Jahr 1987 wurde an den deutschen Börsen dieses
Marktsegment eingerichtet, das hinsichtlich der Anforderungen für die
Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem Amtlichen Markt
nachgeordnet, dem geregelten Freiverkehr vorgeordnet war. In manchen Fällen
wurde er als Vorstufe für die Einführung der entsprechenden Werte in den
Amtlichen Markt angesehen. Die Kursermittlung erfolgte hier in Anlehnung an die
Verfahrensweise des Amtlichen Marktes. Der Geregelte Markt bot vor allem (noch)
kleineren Firmen die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung über die Börse.

Der Börsenrat der FWB Frankfurter Wertpapierbörse hat am
19. November 2002 eine neue Segmentierung des Aktienmarktes an der FWB
beschlossen. Mit der Neustrukturierung, die mit der Börsenordnung zum 01.
Januar 2003 in Kraft tritt, entstehen für Aktien und Aktien vertretende
Zertifikate die beiden neuen Börsenzulassungssegmente General Standard und
Prime Standard.


 

Kurs

Der Kurs einer Aktie gibt den Preis für das Wertpapier
wieder, der im amtlichen Handel festgestellt wird. Dagegen werden Preise für
Notierungen am geregelten Markt oder Freiverkehr ermittelt. Bei Rentenpapieren
gibt der Kurs den Prozentsatz vom Nominalwert wieder


 

Kursbildung

Die Kurse werden an der Präsenzbörse vom amtlichen oder
freien Makler dadurch ermittelt, dass alle offenen Kauf- und Verkaufsorders
gegenübergestellt werden und der Kurs mit dem höchsten Umsatz festgestellt
wird. Der Kurs eines Wertpapiers ist der Preis, den die Marktteilnehmer in einer
gegebenen Situation für die mit diesem Papier verbundenen Rechte zu zahlen
bereit sind. Er richtet sich an der Börse nach Angebot und Nachfrage. Die
Kursfestsetzung durch die amtlichen oder auch freien Makler geschieht dabei nach
der Maßgabe des größten möglichen Umsatzes. Der Makler stellt also die
vorliegenden Kauf- und Verkaufaufträge einander gegenüber und ermittelt den
Kurs, zu dem die größte Stückzahl abgewickelt werden kann.


 

Kursblatt

Das Kursblatt ist ein amtliches Verzeichnis der
Kursnotierungen vom Tage an der jeweiligen Börse, das börsentäglich
herausgebracht wird.


 

Kursmakler

Kursmakler sind amtlich bestellte und vereidigte Personen,
die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer
besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie vermitteln Börsengeschäfte,
dürfen im Gegensatz zu den freien Maklern Eigengeschäfte aber nur in
begrenztem Umfang tätigen. In der Praxis geht das etwa so vor sich: Die Makler
rufen z. B. vorliegende Verkaufsangebote zum limitierten oder festgesetzten Kurs
laut aus, worauf ein Bankenvertreter, dem ein entsprechender Kaufantrag
vorliegt, zurückruft.


 

Kurspflege

Mit der Kurspflege wird der Kurs eines Wertpapiers gestützt,
um das entsprechende Wertpapier auf einem bestimmten Niveau zu halten, z. B. im
Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien durch das jeweilige Bankenkonsortium
oder bei der Emission einer Bundesanleihe im Zuge der Offenmarktpolitik der
Bundesbank. Wenn sich zum Beispiel an einem bestimmten Börsentag für wenige
kleine Verkaufsaufträge eines Papiers keine Käufer finden, andererseits aber
Nachfrage für große Posten besteht (oder umgekehrt), so kauft oder verkauft
das Emissionsinstitut für eigene Rechnung die angebotenen oder gesuchten
Spitzenbeträge, um für einen Ausgleich zu sorgen. Kurspflege wird vor allem im
Interesse der Anleger betrieben.


 

Kurstaxe

Die Kurstaxe ist der von einem Makler geschätzte Kurs für
ein Wertpapier. Die Taxe gibt an, dass aufgrund nicht zustande gekommener Kurse
nur eine Schätzung möglich ist.


 

Kurswert

Der Kurswert entspricht bei Wertpapieren dem Börsenkurs
und dient der steuerlichen Bewertung von Aktien.


 

Kurszusätze

Kurszusätze sind Bemerkungen der Makler zu einem Börsenkurs.
Sie geben dem Anleger nähere Informationen über die Börsennotierung und
sollen einer besseren Einschätzung der aktuellen Marktlage in dem jeweiligen
Papier dienen. Um einen möglichst vollständigen Überblick über die jeweilige
Marktlage zu geben, versehen die Kursmakler die von ihnen festgestellten
Kassakurse mit Zusätzen. Im Einzelnen erklärt § 30 der Börsenordnung der
Frankfurter Wertpapierbörse bestimmte Zusätze und Hinweise als verbindlich,
die auch im Geregelten Markt und im Freiverkehr angewandt werden. Diese geben
an, inwieweit die zum festgestellten Kurs limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge
(Limit) ausgeführt werden konnten.


 

Marktkapitalisierung

Die Marktkapitalisierung spiegelt den aktuellen Börsenwert
einer börsennotierten Firma wieder. Es ergibt sich, indem man den aktuellen
Aktienkurs mit der gesamten Aktienanzahl multipliziert. Dadurch unterliegt die
Marktkapitalisierung ständigen Veränderungen.


 

Marktsegmente im
Aktienmarkt

Der Aktienmarkt ist in verschiedene Marktsegmente
unterteilt, die sich durch die Anforderungen unterscheiden, die an die
Unternehmen bei der Zulassung zum Handel gestellt werden. In Deutschland werden
die Marktsegmente nach Zugang zum Kapitalmarkt, gesetzlichem Marktsegment und
Transparenzniveau unterschieden.

Beim Zugang zum Kapitalmarkt wird zwischen EU-reguliertem
Markt  und Märkten unterschieden, die von den Börsen selbst reguliert
werden. An der Frankfurter Börse gehören die gesetzlichen Marktsegmente
„Amtlicher Markt“ und „Geregelter Markt“ zum EU-regulierten Markt. Sie
gehören zum Transparenzniveau des General Standard, der mit Prime Standard noch
einen Teilbereich enthält, in dem noch höhere Transparenzanforderungen gelten.
Eine Notierungsaufnahme im selbstregulierten Markt erfolgt im Open Market
(Freiverkehr) bzw. im Entry Standard.


 

Prospekthaftung

Stellt sich heraus, dass im Emissionsprospekt unwahre oder
irreführende Angaben zum Nachteil von Käufern der Neuemission gemacht wurden,
haften der Emittent und das Konsortium für entstandene Schäden.


 

Publizitätspflicht

Einer Publizitätspflicht unterliegen Aktien- und
Fondsgesellschaften, wenn sie an einer Börse zum Handel zugelassen werden
wollen. Sie verpflichtet die AG/KAG zur Veröffentlichung von regelmäßigen und
detaillierten Angaben zur Geschäftsentwicklung und soll dazu dienen, einen
einheitlichen Mindestinformationsgrad der Aktionäre zu ermöglichen. Kommt eine
AG/KAG ihrer Publikationspflicht nicht nach, kann sie vom Handel ausgesetzt
werden.


 

Realtime-Kurs

Dieser Kurs wird in dem
Augenblick übermittelt, in dem er tatsächlich entsteht.


 

Shareholder
Value

Aus dem (Kurs-)Wert der
entsprechenden Aktie multipliziert mit der Summe der gehaltenen Anteile besteht
der Vermögenswert (Value), den ein Anteileigner (Shareholder) einer
Aktiengesellschaft besitzt. Den Kurswert der Aktien und damit den Marktwert des
Gesamtunternehmens zu maximieren, wird daher eine auf Shareholder Value
angelegte Unternehmenspolitik versuchen. Managementstrategie, die eine
Steigerung des Unternehmenswertes in den Vordergrund sämtlicher Entscheidungen
stellt. Nur auf diese Weise wird gemäß dem Ansatz die gewünschte Steigerung
des Börsenkurses erreicht. Das Prinzip des Shareholder Value, zu deutsch
"Wert für den Aktionär", stammt ursprünglich aus den USA. Dort
forderten zuerst institutionelle Anleger, beispielsweise Pensionsfonds von
Firmen, die Aktionärsinteressen in den Mittelpunkt zu stellen. Heute wird das
Shareholder-Value-Prinzip weltweit von Unternehmen angewandt. Umfassend wird
darunter nicht allein eine kurzfristige Steigerung des Börsenkurses, sondern
eine langfristige Optimierung der Wettbewerbsfähigkeit und Profitabilität
verstanden.


 

Squeeze
out

Dieses Verfahren erlaubt es
Mehrheitsaktionären, Restbestände von Kleinaktionären per Barabfindung aus
dem Unternehmen herauszudrängen. In Deutschland ab einem Mehrheitsanteil von 95
Prozent zulässig.


 

Stopp-loss-Order

In den USA ist diese Art eines
Verkaufsauftrags weit verbreitet. Der Auftrag wird automatisch an die Börse
gegeben, wenn ein bestimmter Wertpapierkurs erreicht bzw. unterschritten wird.
Strategisch lassen sich solche Aufträge günstigstenfalls so platzieren, dass
das Limit für eine solche Order automatisch der Kursentwicklung nach oben
angepasst wird und erst dann zum Zuge kommt, wenn der Wertpapierkurs innerhalb
dieser Entwicklung einen Rückschlag um einen bestimmten Prozentsatz (z. B.
5% oder 10%) hinnehmen muss.


 

Streubesitz

Beim Streubesitz handelt es sich
um den Besitz an Aktien eines Unternehmens, der sich nicht in festen Händen
befindet, also über den Markt handelbar ist. Je geringer der Streubesitz an
einer Aktiengesellschaft, desto enger deshalb auch der Markt für die
entsprechenden Papiere und umgekehrt.


 

Tafelgeschäft

Dabei handelt es sich um
Wertpapiergeschäfte am Bankschalter, bei denen die effektiven Wertpapiere, also
die physischen Stücke selbst, dem Kunden ausgehändigt werden. In diesem Fall
übernimmt der Anleger selbst die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere,
sorgt also auch für die Einlösung der mitgegebenen Zins- oder
Dividendenscheine o.ä. Tafelgeschäfte dienen nicht selten der mehr oder
weniger bewusst vorgenommenen, staatlicherseits aber tolerierten
Steuerhinterziehung.


 

Variable Notierung

Bei der im variablen Wertpapierhandel stattfindenden
variablen Notierung kommt, es zu einer laufenden, sich je nach den eingehenden
Aufträgen richtenden Kursbildung. Soweit nichts anderes vom Kunden bestimmt,
werden alle Aufträge mit einem vorgeschriebenen Mindestvolumen von 50 Stück
und dem Vielfachen davon zum nächstmöglichen Zeitpunkt am variablen Markt
abgewickelt


 

Volatilität

Ist ein Schwankungsbereich während
eines bestimmten Zeitraums von Wertpapierkursen, von Rohstoffpreisen, von Zinssätzen
oder auch von Investmentfonds-Anteilen. Sie ist eine mathematische Größe
(Standardabweichung) für das Maß des Risikos einer Kapitalanlage. Z. B. wird
hier ein Durchschnittswert für die Entwicklung des Fonds in einem Monat
gebildet. Als Standard werden die Schwankungen dieses Werts genommen und
gemessen, wie weit sich der Fonds in einem Monat von diesem Durchschnittswert
entfernt hat. Also errechnet man die Schwankungsbreite um den Mittelwert herum.
Je größer diese Schwankungsbreite ist, desto volatiler und damit risikoreicher
ist ein Fonds. Für das Risiko ist z. B. eine weitere Messgröße der Maximale
Verlust.


 

Wertpapierkennnummer
(WKN)

Die WKN ist eine sechsstellige
Zahl, die jedes Wertpapier eindeutig identifiziert, wie der Fingerabdruck eines
Menschen.