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Aktuelle Eurobeträge, Freigrenzen und Freibeträge

Meldung an die Erbschaft­steuerstelle im Todesfall Kontoguthaben über 5.000,00 EUR
Pfändungsschutz auf dem
P-Konto
1.555,00/1.559,99 EUR im Kalendermonat pro Person ab 01.07.2025
Identifizierungspflicht des Kunden nach dem GwG bei der Annahme oder Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen im Wert von 15.000,00 EUR oder mehr
Verfügung über Spareinlagen ohne vorherige Kündigungsfrist 2.000,00 EUR
Haftungshöchstgrenze bei Bank- und Kreditkarten für Kunden vor Verlustmitteilung 50,00 EUR
Einlagenschutz nach dem Entschädigungsgesetz 100.000,00 EUR pro Anleger
Einlagensicherung des Bundes­verbandes deutscher Banken
EU-Einlagensicherung
8,75 % des haftenden Eigenkapitals pro Gläubiger
100.000,00 EUR je Gläubiger
Sparen nach dem Vermögensbildungsgesetz
Vermögenswirksames Sparen
Sparhöchstbetrag 470,00 EUR jährlich pro Arbeitnehmer
Arbeitnehmersparzulage für Arbeitnehmer in % pro Jahr 9 % höchstens 43,00 EUR
Einkommensgrenzen 40.000,00 EUR/80.000,00 EUR
jährlich für Ledige/Verheiratete
Mindestsparleistung 13,00 EUR monatlich regelmäßig bzw.
39,00 EUR im Kalenderjahr
Sperrfrist 7 Jahre ab Vertragsschluss
Beteiligungssparen
Arbeitnehmersparzulage für Beteiligungssparen pro Jahr 20 %
Sparhöchstbetrag für Beteiligungssparen u. ä. 400,00 EUR jährlich je Arbeitnehmer
Einkommensgrenzen 40.000,00 EUR / 80.000,00 EUR
jährlich für Ledige / Verheiratete
Sperrfrist Ansparzeit 6 Jahre, 7 Jahre ab 01.01. des Jahres der ersten Einzahlung
Mindestsparleistung 13,00 EUR monatlich bzw. 39,00 EUR im Kalenderjahr
Sparen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz
Jährlicher Sparhöchstbetrag 700,00 EUR je Person
Wohnungsbauprämie 10 % jährlich
Einkommensgrenzen 35.000,00 EUR/70.000,00 EUR
jährlich für Ledige/Verheiratete
Sperrfristen Bei Bausparverträgen: 7 Jahre beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses
Bei Wertpapiersparverträgen: 7 Jahre beginnend mit dem 01.01. des Jahres der ersten Einzahlung
Mindestsparleistung 50,00 EUR je Person
Zulagen nach dem Altersvorsorgegesetz (Riesterrente)
Gesamtbeitrag pro Jahr 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,00 EUR
Jährliche Grundzulage Maximal 175,00 EUR
Maximale jährliche Kinderzulage je Kind 185,00 EUR
Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren sind, erhalten eine Kinderzulage von 300,00 EUR.
Zulage für Berufseinsteiger unter 25 Jahre Einmalige zusätzliche Grundzulage von 200,00 EUR
Sockelbetrag 60,00 EUR pro Jahr
Freibeträge bei Einkünften aus Kapitalerträgen nach dem EStG
Sparer-Pauschbetrag für
Ledige/Verheiratete pro Jahr
1.000,00 EUR/2.000,00 EUR
Werbungskostenpauschbetrag 1.230,00 EUR jährlich pro Arbeitnehmer
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Ausbildungsfreibetrag

(auswärtige Unterbringung)

36,00 EUR/72,00 EUR Ledige/Verheiratete

240,00 EUR

1.200,00 EUR

Eingangssteuersatz

Spitzensteuersatz

14 %

45 %

Abgeltungsteuer

Körperschaftsteuer

25 %

15 %

Grundfreibetrag 2025: 12.096/24.192,00 EUR Ledige/Verheiratete
Internationaler Zahlungsverkehr
EU-Überweisung Gemäß der EU-Preisverordnung darf ein Kredit­institut für grenzüberschreitende Überweisungen in EUR bis zu einem Betrag von 50.000 EUR, die mit S.W.I.F.T.-BIC und IBAN und Kontonummer versehen sind, keine höheren Entgelte erheben, als für entsprechende Inlandsüberweisungen.
Meldepflichten im Außenwirt­schaftsverkehr: Geleistete und empfangene Zahlungen aus Transithandel, sonstigem Warenverkehr, Dienstleistungen, Übertragungen, Kapitalverkehr ab 12.500,00 EUR
Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen für 2025 pro Monat / Jahr
Ges. Krankenversicherung und
Ges. Pflegeversicherung
5.512,50 EUR p. M./ 66.150,00 EUR p. a.
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 8.050,00 EUR p. M./ 96.600,00 EUR p. a.
Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung 6.150,00 EUR p. M./ 73.800,00 EUR p. a.
Beitragssätze der Sozialversicherungen für 2025
Krankenversicherung 14,6 % + Zuschlag je nach Krankenkasse
Ges. Pflegeversicherung Der AG-Anteil beträgt immer 1,8 %
  AN-Anteil insgesamt
  AN bis 23 Jahre kinderlos,
AN über 23 Jahre kinderlos
AN mit 1 Kind
AN mit 2 Kinder unter 25 Jahren
AN mit 3 Kinder unter 25 Jahren
AN mit 4 Kinder unter 25 Jahren
AN mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren
1,80 %
2,40 %
1,80 %
1,55 %
1,30 %
1,05 %
0,80 %
3,60 %
4,20 %
3,60 %
3,35 %
3,10 %
2,85 %
2,60 %
Rentenversicherung 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %
Weitere wichtige Beträge
Mindestgrundkapital bei der Rechtsform der AG 50.000,00 EUR
Mindeststammkapital bei der Rechtsform der GmbH 25.000,00 EUR

 

 

 

 

Partnerschaft

Situation

Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Jürgen Bergmann, Andreas Zuppke und Dr. Wilfried Ehlert möchten eine gemeinschaftlich betriebene Steuerberatungsgesellschaft gründen. Zu diesem Zweck bilden sie eine Partnerschaftsgesellschaft und benötigen ein gemeinsames Konto. Im Partnerschaftsvertrag haben sie zum Thema Vertretung der Partnerschaft nichts Besonderes geregelt.

Herr Dr. Ehlert hat mit Ihnen als Kundenberater/in der Nordbank AG einen Termin vereinbart, um das Girokonto zu eröffnen.

a) Wie kann die Kontobezeichnung in diesem Fall lauten?

b) Prüfen Sie, ob Herr Dr. Ehlert das Partnerschaftskonto alleine eröffnen lassen kann.

c) Nach drei Monaten kommt Herr Zuppke zu Ihnen und berichtet, dass zwei weitere Steuerberater in ihrem Büro als Angestellte mitarbeiten. Sie sollen allein über das Konto verfügen können. Herr Zuppke möchte von Ihnen wissen, welche weiteren Schritte er zu veranlassen hat. Beschreiben Sie die Schritte, die Herr Zuppke veranlassen muss.

Lösungen:
Zu a)
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Ehlert & Partner

Zu b)
Die Partnerschaftsgesellschaft wird von jedem Partner alleine vertreten.

Zu c)
Da Herr Zuppke neben Herrn Bergmann und Dr. Ehlert Kontoinhaber der Partnerschaft ist und alleine über das Kontoverfügen darf, kann Herr Zuppke den beiden neuen Steuerberatern Vollmachten erteilen. Die beiden Steuerberater müssen allerdings eine Unterschriftsprobe bei der Nordbank AG abgeben.

 

Partnerschaftsgesellschaft
Begriff „Partnerschaft“ Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus.
Angehörige der Partnerschaft nur natürliche Personen
Beispiele für Partnerschaften Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Architekten und andere Freiberufler
Name der Partnerschaft Der Name der Partnerschaft muss mindestens den Namen eines Partners, den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ sowie die Berufsbezeichnungen aller in der Partnerschaft vertretenen Berufe enthalten.
Rechtswirksamkeit der Partnerschaft gegenüber Dritten mit Eintragung in das Partnerschaftsregister
Haftung Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner. Die Haftung kann in bestimmten Fällen auf den oder die Partner beschränkt werden, die die Leistung erbringen.
Vertretung gesetzliche Regelung: Einzelvertretungvertragliche Regelung: Gesamtvertretung oder Ausschluss einzelner Partner (Eintragung in das Partnerschaftsregister)
Legitimation Partnerschaftsregisterauszug
Geschäftsführung Die Partner erbringen ihre beruflichen Leistungen unter Beachtung unter Beachtung des für sie geltenden Berufsrechts. Einzelne Partner können nur von der Führung der sonstigen Geschäfte ausgeschlossen werden. Das Rechtsverhältnis der Partner im Innenverhältnis bestimmt der Partnerschaftsvertrag.

Erbschaftssteuermeldung

 

Situation Erbschaftsteuermeldung

Am 11. Februar 2011 kommt Frau Frederike Lake zu Ihnen an
den Beratungstisch und teilt Ihnen mit, dass ihr Mann am 28.01.2011 verstorben
ist. Sie legt Ihnen eine Sterbeurkunde und einen Erbschein vor, der sie als
alleinige Erbin ausweist. Die Terminalabfrage ergibt die nachstehenden
Kontostände:

Girokonto/Einzelkonto

Saldo am Todestag 00.00 Uhr (inkl. Sollzinsen in
Höhe von 1,67 €):

Heutiger Saldo 00:00 Uhr (inkl. Sollzinsen in Höhe
von 1,67 €):

 

Soll 1.511.96

Haben 675,20

Sparguthaben

Guthaben am Todestag 00:00 Uhr (inkl. Zinsen in Höhe
von 313,17 €):

Heutiger Saldo 00:00 Uhr (inkl. Zinsen in Höhe von
313,67 €):

 

25.560,70 €

2.060,70 €

Aktiendepot

Wert am Todestag 00:00 Uhr:

Heutiger Wert:

 

3.260,00 €

5.250,35 €

Darlehenskonto (Konsumkredit)

Kontostand am Todestag 00:00 Uhr:

 

1.220,30 €

Aufgaben

  1. Ermitteln Sie die Beträge, die Sie an das zuständige Finanzamt
    (Erbschaftssteuerstelle) melden müssen.  
  1. Wann müssen die in Aufgabe 1 ermittelten Beträge dem zuständigen Finanzamt
    spätestens angezeigt werden?

 Lösungen:

Zu 1.:

Guthaben

Sparguthaben

25.247,53 €

Aktiendepot

3.260,00 €

Summe

28.507,53 €

Zinsen

Zinsen aus Sparguthaben

313,17 €

Meldebetrag insgesamt

28.820,70 €

 

Unter Bemerkungen kann festgehalten werden:

Verbindlichkeiten

Girokonto

1.511,96 €

Kreditkonto

1.220,30 €

Zu 2.: Einen Monat nach Todesmeldung

Ermittlung von Kontoständen für eine Erbschaftssteuermeldung

Frank Deckel teilt am 02.09.2011 unter Vorlage einer
Sterbeurkunde der Nordbank AG in Hamburg den Tod seines Vaters Ernst Deckel mit.
Aus der Sterbeurkunde geht hervor, dass Ernst Deckel am 28.08.2011 verstorben
ist. Die Nordbank AG führt für Ernst Deckel folgende Konten:

Kontenübersicht
für den 28.08.2011 um 9.00 Uhr
Engagement:

887370000 Ernst Deckel

 

Kontostände
in €

887370010

Girokonto Ernst Deckel

11.917,17 H

887370021

Sparguthaben

Zinssatz 2,25 % p.a.

34.187,00 H

887370022

Sparguthaben

Vertrag zu Gunsten Franziska Nottebaum

Zinssatz 2,25 % p.a.

13.438,00 H

887370090

Wertpapierdepot:

980 Stück Aixtron Aktien

3,375 % Pfandbriefe

Euro Hypothekenbank, Em. 01/11,

Zinstermin 25.06. gzj.

Nom. 25.000,00

Schließfach

Nr. 1457

Kreditkarte

Amexco

Bankcard

gültig bis Ende 2012

Vollmachten

Irina Deckel für alle Konten, über den Tod hinaus

Freistellungsauftrag

************

Geben Sie an, welche Positionen und ggf. welche €-Beträge die Nordbank AG der zuständigen Erbschaftssteuerstelle zu melden hat.

Kurs Aixtron Aktien

5,91 €

Kurs 3,375 % Pfandbriefe

101,05 %

Lösung:

Erbschaftsteuermeldebetrag: ab 5.000,00 €

Girokonto

11.917,17 €

Sparguthaben, Konto 887370021

34.187,00 €

Zinsen für 237 Tage

(bis zum 27.08. einschl.; der Todestag wird nicht
mitgezählt)

506,39 €

Sparguthaben, Konto 887370022

13.438,00 €

Zinsen für 237 Tage

199,05 €

Verfügung zu Gunsten Franziska Nottebaum

(Angabe der Anschrift von F. Nottebaum)

980 Stück Aixtron Aktien, Kurs 5,91 €

5.791,80 €

3,375 % Pfandbriefe,

Nennwert 25.000,00 €, Kurs 101,05 %

25.262,50 €

Zinsen für 64 Tage (25.06. einschl. bis 27.08.
einschl.), act./act.

147,95 €

Schließfach Nr. 1457 vorhanden

Quiz

Und hier ist das Herbsträtsel 2026

Situation zu den Aufgaben 1 und 2
Die 17-jährige Jessica Zerbag möchte ein Girokonto bei der Nordbank AG eröffnen. Sie beginnt eine dreijährige Berufsausbildung als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte in einer Rechtsanwaltskanzlei. Auf das Konto soll ihre Ausbildungsvergütung gezahlt werden.

 Aufgabe 1
Welche Aussage
hinsichtlich dieser Kontoeröffnung trifft zu?

  1. Das Girokonto muss auf den Namen eines Elternteils als gesetzliche Vertreter mit dem Zusatz „für Jessica Zerbag“ eröffnet werden.
  2. Da die Kontoeröffnung im Zusammenhang mit ihrer künftigen Ausbildung steht, kann Frau Zerbag den Kontovertrag auch allein rechtswirksam abschließen.
  3. Zur Eröffnung des Girokontos ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
  4. Frau Zerbag kann auf der Grundlage des Kontovertrages alle Bankleistungen, z. B. einen Dispositionskredit, in Anspruch nehmen, wenn die Eltern der Eröffnung zugestimmt haben.
  5. Die Eröffnung des Kontos und weitere Verfügungen sind nur mit Zustimmung mindestens eines Elternteils zulässig.

Aufgabe 2
Welche beiden Aussagen im Zusammenhang mit der Legitimationsprüfung bei der Kontoeröffnung (aus Aufgabe 1) sind zutreffend?

  1. Eine Legitimationsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, um festzustellen, ob Frau Zerbag unbeschränkt steuerpflichtig ist.
  2. Zur Legitimation von Frau Zerbag ist ein amtlich gültiger Lichtbildausweis erforderlich.
  3. Die Bank hat kein Eigeninteresse an einer Legitimationsprüfung mittels des Personalausweises. Die Überprüfung des Personalausweises soll lediglich aus gesetzlichen Gründen durchgeführt werden, um Steuerhinterziehung zu vermeiden.
  4. Zur Legitimation von Frau Zerbag ist ihr Ausbildungsvertrag im Ausnahmefall zulässig.
  5. Im Zusammenhang mit der Legitimationsprüfung muss Frau Zerbag über die gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung und des Geldwäschegesetzes unterrichtet werden.
  6. Vor der Kontoeröffnung müssen sich sowohl Frau Zerbag als auch ihre Eltern legitimieren.

Schicken Sie Ihre Lösung mit Ihrer Postanschrift und Ihrem Ausbildungsbetrieb an: quiz@grundmann-norderstedt.de. Einsendeschluss ist der 30. November 2026. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe „Prüfungstraining für Bankkaufleute“

Hier sind die Gewinner des Sommerrätsels 2026 mit der richtigen Lösung C:

  1. Lilly Becker von der Sparkasse Marburg-Biedenkopf
  2. Leni Wilhelm von der Kreissparkasse Saalfeld Rudolstadt
  3. Nick Wennekes von der Stadtsparkasse Bocholt
  4. Stella Bothmann von der Sparkasse Chemnitz
  5. Lea Eline Nielsen von der Sparkasse Niederlausitz
  6. Ben Cramer von der Sparkasse Marburg -Biedenkopf
  7. Finia Fay Wiedenhöft von der Sparkasse Bremen
  8. Hannes Potscher von der Erzgebirgssparkasse

 

 

Und hier ist das Sommerrätsel 2026: 

Aufgabe

Seit März 2026 gibt es bei der Schufa einen neuen Schufa-Score.
In welcher Einheit wird der Schufa-Score ausgedrückt?

  1. In Prozent, z. B. 97,5 %
  2. In EUR
  3. In Punkten, z. B. 930
  4.  In der jeweiligen ausländischen Währung
  5. In Promille, z. B. 9 Promille

Schicken Sie Ihre Lösung mit Ihrer Postanschrift und Ihrem Ausbildungsbetrieb an: quiz@grundmann-norderstedt.de

Einsendeschluss für das Sommerrätsel 2026 ist der 31. August 2026. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das können Sie gewinnen:
Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe Bankfachklasse zur Prüfungsvorbereitung auf die IHK-Prüfung

Hier sind die Gewinner des Frühlingsrätsels 2026 mit der richtigen Lösung D:

  1. Herr Taro Brickenkamp von der Sparkasse Bremen
  2. Frau Diyar Asam von der Sparkasse Neustadt an der Aisch
  3. Frau Lea-Maria Schuloz von der Sparkasse Chemnitz
  4. Frau Anik Pielke von der Hamburger Volksbank eG
  5. Frau Ela Kizilalan von der Sparkasse Marburg-Biedenkopf
  6. Herr Tunahan Yokaribas von der Sparkasse Marburg-Biedenkopf
  7. Frau Elena Kral von der Sparkasse Allgäu
  8. Frau Denise Bejga von der Sparkasse Niederlausitz
  9. Frau Mihaela-Stefania Giosanu von der Erzgebirgssparkasse

hier ist das Frühlingsrätsel 2026

Aufgabe

Herr Ihne Wespe ist Kunde der Nordbank AG. Herr Wespe möchte gerne bei der Nordbank AG ein Schrankfach mieten, um den wertvollen Schmuck seiner Eltern und etwa 20.000,00 EUR in diesem Schrankfach aufzubewahren. Herr Wespe möchte von Ihnen wissen, ob die wertvollen Sachen im Schrankfach der Nordbank AG gut versichert sind. Welche Aussage trifft zu?

  1. Da sich das von Ihnen gemietete Schrankfach in unserer Tresoranlage befindet, sind Ihre Wertsachen und das Bargeld sicher aufbewahrt. Eine zusätzliche Versicherung ist daher nicht erforderlich.
  2. Bei gemieteten Schrankfächern greift die allgemeine Einlagensicherung in Höhe von 100.000,00 EUR pro Schrankfach.
  3. Der Inhalt von jedem gemieteten Schrankfach ist bis zu 50.000,00 EUR versichert.
  4. Der Inhalt von gemieteten Schrankfächern im privaten Kreditgewerbe ist i. d. R. bis zu 10.300,00 EUR pro Schrankfach versichert.
  5. Der Inhalt von gemieteten Schrankfächern im privaten Kreditgewerbe ist zu 100 Prozent versichert.

Schicken Sie Ihre Lösung mit Ihrer Postanschrift und Ihrem Ausbildungsbetrieb an: quiz@grundmann-norderstedt.de

Einsendeschluss ist der 30. April 2026. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe „Prüfungstraining für Bankkaufleute“

Hier sind die Gewinner des Herbsträtsels 2025 mit der richtigen Lösung: C und E
(A: Grunderlöse; B: Grunderlöse; C: weder Aufwand/Kosten noch Ertrag/Erlös; D: Zusatzkosten; E: außerordentlicher Ertrag ist kein Erlös; F: Grundkosten)

  1. Collin Wichmann von der Erzgebirgssparkasse
  2. Sebastian Eisele von der Hamburger Volksbank eG
  3. Tamara Grimm von der Sparkasse Voigtland
  4. Melina Engel von der Sparkasse Voigtland
  5. Leoni Völker von der Sparkasse Neustadt an der Aisch
  6. Niklas Petri von der Sparkasse Erding-Dorfen
  7. Rasheed Adami von der Sparkasse Bremen