Und hier ist das neue Frühlingsrätsel 2023:
Herr Anton Tonnemacher ist Prokurist der SecurityTec GmbH mit Einzelprokura. Er möchte für diese Gesellschaft erstmals ein Geschäftskonto bei der Nordbank AG eröffnen. Herr Tonnemacher informiert Sie, dass die SecurityTec GmbH noch ein Firmenkonto bei der Unionbank AG unterhält. Sie bereiten als Mitarbeiter/in der Nordbank AG die Kontoeröffnung vor.
Welche der nachfolgenden Arbeiten zur Firmenkontoeröffnung ist richtig?
A Sie bereiten den Kontoeröffnungsantrag vor, der nur vom Geschäftsführer rechtswirksam unterschrieben werden kann.
B Sie bereiten den Kontoeröffnungsantrag vor, der von allen Gesellschaftern der GmbH unterzeichnet werden muss.
C Sie lehnen die Kontoeröffnung ab, da nach § 154 der Abgabenordnung Konten nur auf den eigenen Namen des Prokuristen Tonnemacher eröffnet werden dürfen.
D Sie bitten Herrn Tonnemacher vor Unterzeichnung des Kontovertrages um die Vorlage eines aktuellen, beglaubigten Handelsregisterauszuges B der SecurityTec GmbH und seines Personalausweiseses zur Legitimation.
E Sie bitten Herrn Tonnemacher um den Gesellschaftsvertrag der SecurityTec GmbH und um eine schriftliche Bestätigung seiner Prokura. Ohne diese Unterlagen ist der Kontovertrag schwebend unwirksam.
Schicken Sie Ihre Lösung mit Ihrer Postanschrift und Ihrem Ausbildungsbetrieb an: quiz@grundmann-norderstedt.de
Einsendeschluss für das Frühlingsrätsel 2023 ist der 31. Mai 2022. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe „Prüfungstraining für Bankkaufleute“ .
Hier sind die Gewinner des Winterrätsels 20222/23
Christopher Kosic
Danny Wegner
Klara Fabricius
Leon Kröner
Antonia Faber
Emily Derlien
Shamsudin Afzali
Nina Neudecker
Maximilian Pide
Mick Jungmann
Eneas Schöps
Violetta Gleich
Melanie Weber
Frau Kohl
Und hier ist das neue Winterrätsel 2022/23
Der Kassiererin der Nordbank AG Anja Thiede fällt bei einer Einzahlung von Frau Schneider auf ihr Girokonto ein 50,00 EUR-Schein auf, der möglicherweise gefälscht sein könnte. Wie verhält sich Frau Thiede richtig?
A Frau Thiede hat die 50,00 EUR-Banknote anzuhalten und Frau Schneider im Austausch eine andere, nicht gefälschte Banknote auszuhändigen.
B Der Betrag wird dem Girokonto bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts unter Vorbehalt gutgeschrieben.
C Frau Thiede hält die Personalien von Frau Schneider fest und gibt die Banknote an sie zurück, mit dem Hinweis, dass die Banknote wahrscheinlich gefälscht ist.
D Frau Thiede muss die als Falschgeld verdächtige Banknote unverzüglich der Deutschen Bundesbank zur Überprüfung weiterleiten.
E Die Nordbank AG hat die verdächtige Banknote mit einem Bericht der Polizei zu übersenden und die Deutsche Bundesbank über diesen Vorgang zu informieren.
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Einsendeschluss ist der 10. März 2023. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe „Prüfungstraining für Bankkaufleute“
Hier sind die Gewinner des Herbsträtsels 2022 mit der richtigen Lösung: 30,00 EUR (31,05 EUR – 1,05 EUR)
- Kian Steffen von der HASPA
- Felix Zinn von der Erzgebirgssparkasse
- Marlon Gasperoni von der HASPA
- Vanessa Müller von der Sparkasse Bremen
- Berihan Khoja von der KSK-Birkenfeld
- Michael Loof von der SPK Forchheim
- Julia Lemmer von der Sparkasse Vogtland
- Jalal Suffo von der Sparkasse Bremen
- Eve Timmermann von der HASPA
Und hier ist das neue Herbsträtsel 2022
Ihre Kundin Birgit Knop hat bei der Nordbank AG am Dienstag, 28.04.2022, ein Sparkonto zu folgenden Konditionen eröffnet und 23.000,00 EUR eingezahlt:
Anlageart Spareinlage
Kündigungsfrist 3 Monate
Verzinsung 0,2 % p. a.
Vorfälligkeitsentgelt Ein Viertel des zu vergütenden Guthabenzinssatzes
Am Dienstag, 25.08.2022, hob Frau Knop 1.500,00 EUR von diesem Sparkonto ab. Weitere Kontobewegungen fanden nicht statt.
Berechnen Sie den Gesamtbetrag der vorzutragenden Zinsen in EUR zum Jahresende, der sich aufgrund der beiden Kontobewegungen ergibt!
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Einsendeschluss ist der 30. November 2022. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe „Prüfungstraining für Bankkaufleute“
Hier sind die Gewinner des Sommerrätsels 2022
Die Gewinner:
- Preis: Laura Vondermaßen von der Sparkasse Aachen
- Preis: Julia Lemmer von der Sparkasse Vogtland
- Preis: Caroline Hille von der Sparkasse Lüneburg
- Preis: Sarah Strieder von der Sparkasse Marburg-Bidenkopf
Und hier ist das neue Sommerrätsel 2022:
Die Fernabsatzverträge sind in § 312 BGB geregelt. Auf welche beiden nachstehenden Fernabsatzverträge findet das Widerrufsrecht nach § 312 g Anwendung?
A Über das Internet bestellt Jens Paulsen bei einem Versandhaus einen Wohnzimmerschrank. Er erhält eine schriftliche Auftragsbestätigung, der die Zahlungs- und Lieferbedingungen beigefügt sind.
B Volker Heinsohn beauftragt telefonisch die RWE Energiedienstleistungs GmbH über deren Call-Center, zukünftig die jährliche Wartung seiner Heizungsanlage zu übernehmen. Der Wartungsvertrag wird Herrn Heinsohn per Fax zugestellt.
C Manfred Heilmann ersteigert als Bieter im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung ein E-Bike. Herr Heilmann hatte für das E-Bike 1.200,00 EUR geboten und den Zuschlag bekommen.
D Herr Fincke erteilt der Nordbank AG den telefonischen Auftrag, für ihn 50 SAP-Aktien zu erwerben. Der Auftrag wird brieflich bestätigt.
E Kevin Karger bestellt telefonisch bei der Print GmbH die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Finanztreff“, die er am 7. Juni 2022 per Post erhält.
F Daniela Zander bestellt ihre Lebensmittel regelmäßig per Fax bei einem Dienstleister, der einen Einkaufsservice anbietet. Die Waren werden von ihr abends mittels Chipkarte an einem Warenautomaten entnommen.
Info
- 312 g Widerrufsrecht
(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
- Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
- Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
- Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
- Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
- Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
- Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
- notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.
(3) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits auf Grund der §§ 495, 506 bis 513 ein Widerrufsrecht nach § 355 zusteht, und nicht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, bei denen dem Verbraucher bereits nach § 305 Absatz 1 bis 6 des Kapitalanlagegesetzbuchs ein Widerrufsrecht zusteht.
Schicken Sie Ihre Lösung mit Ihrer Postanschrift und Ihrem Ausbildungsbetrieb an: quiz@grundmann-norderstedt.de
Einsendeschluss für das Sommerrätsel 2022 ist der 31. Juli 2022. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe Bankfachklasse zur Prüfungsvorbereitung auf die IHK-Prüfung
Hier sind die Gewinner des Frühlingsrätsels 2022 mit der richtigen Lösung E
- Preis: Frau Tümay Ertekin von der Sparkasse Ingolstadt
- Preis: Herr Cihan Eker von der Sparkasse Niederlausitz
- Preis: Frau Roushin Habash von der Sparkasse Bremen
- Preis: Frau Liliana Neubauer von der Sparkasse Ingolstadt
- Preis: Herr Valentin Hellinger von der Sparkasse Erding-Dorfen
- Preis: Frau Nina Schachler von der Sparkasse Bielefeld
- Preis: Herr Jason Konkol von der Sparkasse Düren