Aktuelle Eurobeträge, Freigrenzen und Freibeträge

Meldung an die Erbschaft­steuerstelle im Todesfall Kontoguthaben über 5.000,00 EUR
Pfändungsschutz auf dem
P-Konto
1.402,28/1.409,99 EUR im Kalendermonat pro Person ab 01.07.2023
Identifizierungspflicht des Kunden nach dem GwG bei der Annahme oder Abgabe von Bargeld, Wertpapieren oder Edelmetallen im Wert von 15.000,00 EUR oder mehr
Verfügung über Spareinlagen ohne vorherige Kündigungsfrist 2.000,00 EUR
Haftungshöchstgrenze bei Bank- und Kreditkarten für Kunden vor Verlustmitteilung 50,00 EUR
Einlagenschutz nach dem Entschädigungsgesetz 100.000,00 EUR pro Anleger
Einlagensicherung des Bundes­verbandes deutscher Banken 15 % des haftenden Eigenkapitals pro Gläubiger
Sparen nach dem Vermögensbildungsgesetz
Vermögenswirksames Sparen
Sparhöchstbetrag 470,00 EUR jährlich pro Arbeitnehmer
Arbeitnehmersparzulage für Arbeitnehmer in % pro Jahr 9 % höchstens 43,00 EUR
Einkommensgrenzen 40.000,00 EUR/80.000,00 EUR
jährlich für Ledige/Verheiratete
Mindestsparleistung 13,00 EUR monatlich regelmäßig bzw.
39,00 EUR im Kalenderjahr
Sperrfrist 7 Jahre ab Vertragsschluss
Beteiligungssparen
Arbeitnehmersparzulage für Beteiligungssparen pro Jahr 20 %
Sparhöchstbetrag für Beteiligungssparen u. ä. 400,00 EUR jährlich je Arbeitnehmer
Einkommensgrenzen 40.000,00 EUR / 80.000,00 EUR
jährlich für Ledige / Verheiratete
Sperrfrist Ansparzeit 6 Jahre, 7 Jahre ab 01.01. des Jahres der ersten Einzahlung
Mindestsparleistung 13,00 EUR monatlich bzw. 39,00 EUR im Kalenderjahr
Sparen nach dem Wohnungsbauprämiengesetz
Jährlicher Sparhöchstbetrag 700,00 EUR je Person
Wohnungsbauprämie 10 % jährlich
Einkommensgrenzen 35.000,00 EUR/70.000,00 EUR
jährlich für Ledige/Verheiratete
Sperrfristen Bei Bausparverträgen: 7 Jahre beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses
Bei Wertpapiersparverträgen: 7 Jahre beginnend mit dem 01.01. des Jahres der ersten Einzahlung
Mindestsparleistung 50,00 EUR je Person
Zulagen nach dem Altersvorsorgegesetz (Riesterrente)
Gesamtbeitrag pro Jahr 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100,00 EUR
Jährliche Grundzulage Maximal 175,00 EUR
Maximale jährliche Kinderzulage je Kind 185,00 EUR
Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren sind, erhalten eine Kinderzulage von 300,00 EUR.
Zulage für Berufseinsteiger unter 25 Jahre Einmalige zusätzliche Grundzulage von 200,00 EUR
Sockelbetrag 60,00 EUR pro Jahr
Freibeträge bei Einkünften aus Kapitalerträgen nach dem EStG
Sparer-Pauschbetrag für
Ledige/Verheiratete pro Jahr
1.000,00 EUR/2.000,00 EUR
Werbungskostenpauschbetrag 1.230,00 EUR jährlich pro Arbeitnehmer
Sonderausgaben-Pauschbetrag

Ausbildungsfreibetrag

(auswärtige Unterbringung)

36,00 EUR/72,00 EUR Ledige/Verheiratete

240,00 EUR

1.200,00 EUR

Eingangssteuersatz

Spitzensteuersatz

14 %

45 %

Abgeltungsteuer

Körperschaftsteuer

25 %

15 %

Grundfreibetrag 2024: 11.604,00/23.208,00 EUR Ledige/Verheiratete
Internationaler Zahlungsverkehr
EU-Überweisung Gemäß der EU-Preisverordnung darf ein Kredit­institut für grenzüberschreitende Überweisungen in EUR bis zu einem Betrag von 50.000 EUR, die mit S.W.I.F.T.-BIC und IBAN und Kontonummer versehen sind, keine höheren Entgelte erheben, als für entsprechende Inlandsüberweisungen.
Meldepflichten im Außenwirt­schaftsverkehr: Geleistete und empfangene Zahlungen aus Transithandel, sonstigem Warenverkehr, Dienstleistungen, Übertragungen, Kapitalverkehr ab 12.500,00 EUR
Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen für 2024 pro Monat / Jahr
Ges. Krankenversicherung und
Ges. Pflegeversicherung
5.175,00 EUR p. M./ 62.100,00 EUR p. a. (Ost und West)
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung 7.550,00 EUR p. M./ 90.600,00 EUR p. a. (West)

7.450,00 EUR p. M./ 89.400,00 EUR p. a. (Ost)

Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse und Pflegeversicherung 5.775,00 EUR p. M.// 69.300,00 EUR p. a. (Ost und West)
Beitragssätze der Sozialversicherungen für 2024
Krankenversicherung 14,6 % + Zuschlag je nach Krankenkasse
Ges. Pflegeversicherung Der AG-Anteil beträgt immer 1,7 %
  AN-Anteil insgesamt
  AN bis 23 Jahre kinderlos,
AN über 23 Jahre kinderlos
AN mit 1 Kind
AN mit 2 Kinder unter 25 Jahren
AN mit 3 Kinder unter 25 Jahren
AN mit 4 Kinder unter 25 Jahren
AN mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren
1,70 %
2,30 %
1,70 %
1,45 %
1,20 %
0,95 %
0,70 %
3,40 %
4,00 %
3,40 %
3,15 %
2,90 %
2,65 %
2,40 %
Rentenversicherung 18,6 %
Arbeitslosenversicherung 2,6 %
Weitere wichtige Beträge
Mindestgrundkapital bei der Rechtsform der AG 50.000,00 EUR
Mindeststammkapital bei der Rechtsform der GmbH 25.000,00 EUR