Und hier ist das Herbsträtsel 2025
Welche beiden Posten werden nicht bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses der Nordbank AG berücksichtigt?
A Kontoführungsgebühren für Girokonten
B Provisionen für den Verkauf von Reiseschecks
C Tilgung eines Darlehns
D Zinsen für Eigenkapital
E Ertrag aus dem Verkauf von PCs, die bereits vollständig abgeschrieben waren
F Aufwand für die Bildung von Pensionsrückstellungen
Schicken Sie Ihre Lösung mit Ihrer Postanschrift und Ihrem Ausbildungsbetrieb an: quiz@grundmann-norderstedt.de
Einsendeschluss ist der 31. Januar 2026. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe „Prüfungstraining für Bankkaufleute“
Hier sind die Gewinner des Sommerrätsels 2025 mit der richtigen Lösung C:
- Frau Victoria Gajdos von der Sparkasse Chemnitz
- Frau Sinem Karapinar von der Sparkasse Marburg-Bidenkopf
- Frau Lena Marie Schurtzmann von der Erzgebirgssparkasse
- Herr Luca Leonhard von der Sparkasse Erding-Dorfen
- Frau Emilie Makstat von der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
- Frau Selina Hieronymus von der Sparkasse Neustadt an der Aisch
- Frau Robin Riescher von der Sparkasse Vogtland
- Frau Franziska Schieck von der Sparkasse chemnitz
- Herr Jonas Fussenegger von der Sparkasse Allgäu
- Frau Tara Poske von der Sparkasse Niederlausitz
- Frau Sogand Eivazi von der Sparkasse Bremen
Und hier ist das Sommerrätsel 2025:
Die Wertpapierkundin Sandra Krallmann möchte sich über die Risiken einer Bundesanleihe mit zehnjähriger Laufzeit informieren. Welche der folgenden Risiken dieser Schuldverschreibung trifft zu?
- Hohes Währungs- und geringes Zinsausfallrisiko
- Nur das Länderrisiko
- Zinsänderungs- und Kursrisiko
- Geringes Bonitäts-, aber Länderrisiko
- Nur das Zinsausfallrisiko
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Einsendeschluss für das Sommerrätsel 2025 ist der 31. Oktober 2025. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe Bankfachklasse zur Prüfungsvorbereitung auf die IHK-Prüfung
Hier sind die Gewinner des Frühlingsrätsels 2025 mit der richtigen Lösung A:
- Elias Hertel von der Sparkasse Bremen
- Valentin-Patrik Farba von der Sparkasse Erding-Dorfen
- Jakob Blank von der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
- Victoria Krascsenics von der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
- Felisha-Ogechi Hodan von der Sparkasse Neustadt an der Aisch
- Tim Haller von der Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
- Domenic Rutz von der Sparkasse Bremen
hier ist das Frühlingsrätsel 2025:
Welche Informationen können Sie aus dem Grundbuch richtig entnehmen?
- Im Bestandsverzeichnis ist ein herrschendes Wegerecht eingetragen.
- Im Bestandsverzeichnis ist das Baujahr des Hauses unter den grundstückstechnischen Daten vermerkt.
- In Abteilung II ist die Baulast eingetragen, die dem Nachbar eine Grenzbebauung seines Carports gestattet.
- In Abteilung II sind die wesentlichen Bestandteile und das Zubehör vermerkt.
- In Abteilung III ist die aktuelle Höhe der auf dem Grundstück lastenden Darlehenssumme einschließlich Zinsen eingetragen.
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Einsendeschluss für das Frühlingsrätsel 2025 ist der 30. Juni 2025. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe „Prüfungstraining für Bankkaufleute“ .
Hier sind die Gewinner des Winterrätsels 2024/25 mit der richtigen Lösung E:
- Lena Marie Schurzmann von der Erzgebirgssparkasse
- Franziska Schieck von der Sparkasse Chemnitz
- Michelle Roesch von der Sparkasse Chemnitz
- Medina Abduli von der Sparkasse Erding Dorfen
- Michelle Burgard von der Sparkasse Neustadt an der Aisch
- Leni Rohrmayer von der Sparkasse Allgäu
- Anahit Harutyunyan von der Sparkasse Bremen
- Timon Binding von der Deutschen Bank AG Kiel
hier ist das Winterrätsel 2025
Aufgabe
Das Ehepaar Schwarz informiert sich bei Ihnen über die Anlage- und Fördermöglichkeiten nach dem Vermögensbildungsgesetz. Wie müssen Sie das Ehepaar informieren?
A Für Anlagen nach dem Vermögensbildungsgesetz und für andere begünstigte Baumaßnahmen beträgt die Arbeitnehmer-Sparzulage 20 %.
B Maßgebend für die staatliche Förderung ist das Bruttoeinkommen im Jahr der Sparleistung.
C Die Höhe der Sparzulage ist abhängig von der Zahl der Kinder.
D Die Anträge auf staatliche Förderung sind spätestens bis zum 31.12. des Anlagejahres zu stellen.
E Tariflich vereinbarte vermögenswirksame Leistungen kann ein verheirateter Arbeitnehmer auch dann in Anspruch nehmen, wenn sein zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Sparleistung 80.000,00 EUR übersteigt. Diese Sparleistung wird dann allerdings nicht staatlich durch eine Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert.
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Einsendeschluss ist der 31. März 2025. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das können Sie gewinnen: Die Gewinner erhalten je ein Gablerbuch aus der Reihe „Prüfungstraining für Bankkaufleute“
Hier sind die Gewinner des Herbsträtsels 2024 mit der richtigen Lösung: B
- Leni Wilhelm von der Kreissparkasse -Saalfeld-Rudolstadt
- Hannah Oberhauser von der Sparkasse Allgäu
- Tom Windish von der Sparkasse Forchheim
- Luka Schlesinger von der Sparkasse Chemnitz
- Vanessa Meyer von der Sparkasse Bremen