Stückzinsen und allgemeiner Verlustverrechnungstopf.
Die Abgeltungssteuer.
Beispiel 1:
Die Nordbank AG führt am 23.11.2010 (Dienstag) für den Depotkunden Rainer Bittermann den folgenden Kaufauftrag aus:
– 50.000,00 EUR Nennwert 4,0 % SAP-Inhaberschuldverschreibungen
– Zinstermin: 13. September, ganzjährig.
Der Auftrag wird zum Kurs von 100,75 % ausgeführt. Weder der von der Nordbank AG für Herrn Bittermann geführte allgemeine Verlustverrechnungstopf noch das Steuerverrechnungskonto (Steuerverrechnungstopf) weisen einen Bestand auf. Zurzeit liegt weder ein Freistellungsauftrag noch ein Auftrag zur Einbehaltung der Kirchensteuer vor.
Herr Bittermann muss für diesen Kaufauftrag für 73 Zinstage 400,00 € Stückzinsen an den Veräußerer zahlen. Da es sich bei den zu zahlenden Stückzinsen für Herrn Bittermann um einen Aufwand handelt, erhöhen diese Stückzinsen den Saldo seines allgemeinen Verlustverrechnungstopfs.
Beispiel 2:
Herr Jens Müller ist Depotkunde der Nordbank AG. Ein Freistellungsauftrag von 500,00 € liegt der Nordbank AG für dieses Depot für 2011 vor. Herr Müller hatte im März bereits eine Zinsgutschrift in Höhe von 200,00 € erhalten, die auf den Freistellungsbetrag angerechnet wurde.
Am 5. Mai 2011 hatte Herr Müller eine Unternehmensanleihe im Nennwert von 30.000,00 € erworben. Für diesen Kauf waren Herrn Müller Stückzinsen in Höhe von 1.052,88 € berechnet worden, die in seinem Allgemeinen Verlustverrechnungstopf eingestellt wurden.
Die laufende Zinsgutschrift in Höhe von brutto 2.100,00 € aus dieser Unternehmensanleihe hatte Herr Müller am 5. November 2011 erhalten.
Ermittlung der Zinsgutschrift für diese Unternehmensanleihe unter der Annahme, dass Herr Müller keine weiteren Zinsgutschriften im laufenden Jahr erhalten hatte:
Ermittlung der Zinsgutschrift | |
Bruttozinsen |
2.100,00 € |
Bestand im Allgemeinen Verlustverrechnungstopf |
1.052,88 € |
./. freigestellte Zinsgutschrift vom März 2011 |
200,00 € |
Verbleibende Stückzinsen aus dem Allgemeinen Verlustverrechnungstopf |
852,88 € |
+ Freistellungsauftrag |
500,00 € |
Aktuelles Freistellungsvolumen |
1.352,88 € |
= Steuerpflichtiger Zinsertrag(2.100,00 – 1.352,88) |
747,12 € |
./. 25 % Abgeltungssteuer |
186,78 € |
./. 5,5 % SolZ |
10,27 € |
Bruttozinsen |
2.100,00 € |
./. Abgeltungssteuer |
186,78 € |
./. SolZ |
10,27 € |
Zinsgutschrift |
1.902,95 € |