Abgeltungsteuer 13. Oktober 2014Geld- und VermögensanlageDr. Wolfram Koch Wie ermitteln Sie den Betrag für den Freistellungsauftrag? Freistellungsbetrag (Sparerpauschbetrag) ab 1.1.2009 für Ledige: 801,00 € für Verheiratete 1.602,00 € Abgeltungssteuer: 25% Solidaritätszuschlag: 5,5%