WiSo1  WiSo2

Riester-Rente

 


zurück

 

Private Altersvorsorge

Riester-Rente

Voraussetzungen für die

staatliche Förderung

-          Der Anleger gehört zum förderungsfähigen Personenkreis.

-          Die Anlage erfolgt in einem zertifizierten Altersvorsorgevertrag.

-          Der Anleger erbringt einen einkommensabhängigen Eigenbeitrag.

Geförderter Personenkreis

-          Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

-          Bezieher von Lohnersatzleistungen, z.B. Arbeitslosengeld I und II.

-          Beamte

-          nicht erwerbstätige Eltern in den Kindererziehungszeiten

-          Wehr- und Zivildienstleistende

-          Bezieher von Vorruhestandsgeld

Nicht geförderter Personenkreis

-         Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

-          geringfügig Beschäftigte

-          Rentner und Pensionäre

Besonderheiten bei Eheleuten

Jeder Ehegatte kann unabhängig vom Partner einen eigenen Altersvorsorgevertrag mit dem Anspruch auf staatliche Förderung abschließen. Auch wenn nur ein Ehegatte zum förderfähigen Personenkreis gehört, erhält der eigentlich nicht förderberechtigte Ehegatte ebenfalls die staatliche Förderung, sofern er einen Altersvorsorgevertrag auf seinen Namen abschließt (abgeleiteter Zulagenanspruch).

Anlageformen

Private Altersvorsorge:

Banksparplan, Investmentsparplan, Rentenversicherung

 

Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds

 

Beachte: Förderungsfähig sind nur Anlageformen, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die gesetzliche Rente ergänzen.

Zertifizierung der geförderten Anlageformen durch BaFin

Merkmale:

-          Die Auszahlungen dürfen nicht vor dem 60. Lebensjahr beginnen. Das Risiko Erwerbsunfähigkeit  und die Hinterbliebenen können zusätzlich abgesichert werden.

-          Zu Beginn der Auszahlungsphase muss mindestens das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen (Kapitalgarantie).

-          Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange Leibrente (Kapitalverrentung). Bis zu 30% des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals kann sich der Anleger jedoch zu Beginn der Auszahlungsphase direkt auszahlen lassen.

-          Die Abschluss- und Vertriebskosten sind auf 5 Jahre zu verteilen.

-          Der Anleger hat das Recht, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie vorübergehend Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen.

 

Der Anleger ist bei Vertragsabschluss zu informieren über:

-          die Anlage des Geldes,

-          die kalkulierte Rendite,

-          das mit der Anlage verbundene Risiko,

-          die Höhe und Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten,

-          die Kosten für die Verwaltung der Geldanlage sowie die Kosten beim Wechsel zu einem anderen Produkt.

 

Der Anleger ist jährlich zu informieren über:

-          die Beitragsverwendung,

-          die Kapitalverwendung,

-          die Kosten und Erträge,

-          ob der Anbieter ethische, soziale oder ökologische Belange bei der Geldanlage berücksichtigen will. 

Beiträge und staatliche

Förderung

Die Einzahlungen auf den Altersvorsorgevertrag (Gesamtbeitrag) setzen sich zusammen aus dem Eigenbeitrag des Anlegers und der staatlichen Altersvorsorgezulage, die aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage besteht.

Zum Erhalt der vollen staatlichen Förderung ist ein jährlicher Gesamtbeitrag (Eigenbeitrag) zu leisten. Bei einem niedrigeren Eigenbeitrag verringert sich die staatliche Förderung anteilig.

Gesamtbeitrag pro Jahr

(in % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens)

4%, max. aber 2.100 €

maximale jährliche Grundzulage

154 €

maximale jährliche Kinderzulage je Kind

185 €

 

Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren sind, erhalten eine Kinderzulage von 300 €.

Eine Kinderzulage gibt es für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Bei Eheleuten wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, auf Antrag beider Eltern dem Vater. Bei Alleinerziehenden steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, in dessen Haushalt das Kind lebt.

 

 

Wenn beide Eheleute zum geförderten Personenkreis gehören, ist der Mindestgesamtbeitrag für jeden Ehegatten getrennt zu ermitteln. Das Einkommen des Ehegatten ist dabei nicht zu berücksichtigen.

 

Ein Ehegatte mit abgeleitetem Zulagenanspruch muss auf seinen Vertrag keine eigenen Mittel einzahlen. Der Mindesteigenbeitrag ist nur für den förderfähigen Ehegatten zu ermitteln. Dabei mindern die beiden Eheleuten zustehenden Zulagen seine selbst aufzubringenden Eigenleistungen.

Zulage für Berufseinsteiger unter 25 Jahre

einmalige zusätzliche Grundzulage von 200,00 €

Sockelbetrag von 60 €

Der Gesamtbeitrag besteht aus der Summe von Eigenbeitrag des Anlegers und der staatlichen Förderung. Dies würde bei einem niedrigen Einkommen dazu führen, dass der Anleger selbst nur sehr niedrige oder gar keine eigenen Zahlungen leisten müsste. Deshalb verlangt der Staat vom Anleger zumindest die Zahlung eines Sockelbetrages von 60 €. Bei Eheleuten ist der Sockelbetrag getrennt festzustellen. Bei nicht berufstätigen Ehegatten mit abgeleitetem Zulagenanspruch entfällt der Sockelbetrag (Ausnahme: Erziehungsurlaub).

Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung

Altervorsorgeaufwendungen (Eigenbeitrag des Anlegers plus staatliche Zulagen) sind grundsätzlich bis zu einem bestimmten Höchstbetrag als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abzugsfähig. Die Gewährung einer Zulage schließt jedoch den Sonderausgabenabzug aus. Im Rahmen einer sog. Günstigerprüfung prüft das Finanzamt von Amts wegen, ob die Steuerersparnis höher als die Zulagen ist. Ggf. erstattet das Finanzamt die Differenz im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Zulagenantrag

Die staatlichen Zulagen sind beim Anbieter des Altersvorsorgesparplanes zu beantragen, der den Antrag an die Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiterleitet. Diese überweist die Zulage auf das Anlagekonto des Anlegers. Bei einem Dauerzulagenantrag bevollmächtigt der Anleger den Anbieter zur jährlichen Antragstellung, sodass der Anleger selbst keinen Antrag stellen muss. Der Anleger ist jedoch verpflichtet, alle Änderungen, die sich auf die Höhe der Zulage auswirken können, z.B. Streichung des Kindergeldes, unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen. Zur Feststellung des auf den Vertrag einzuzahlenden Gesamtbeitrages fragt die ZfA direkt beim Rentenversicherungsträger das sozialversicherungspflichtige Einkommen des Anlegers ab.

Auswirkung einer zulagenschädlichen Verwendung des angesparten Kapitals

Bei förderschädlichen Verfügungen sind alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen. Zudem sind die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Erträge zu versteuern.

Verfügungsmodalitäten

Auszahlung bis zu 30% des angesparten Kaspitals bei Rentenbeginn möglich

Lebenslange Rente mit Restkapital, z.B. Zahlung einer lebenslangen gleichbleibenden oder steigenden Rente.

   

   

Aufgabe zur Riester-Rente

Sie sind Kundenberater/-in der Nordbank AG. Für heute haben Sie mit Ihren langjährigen Kunden, den Eheleuten Ilse und Freddy Springborn, einen Beratungstermin zum Thema Altersvorsorge vereinbart. Die Eheleute Springborn haben zwei Kinder im Alter von 5 und 8 Jahren.

Da Sie die Kunden über die staatliche Förderung im Rahmen des Altersvorsorgegesetztes („Riester-Rente") informieren möchten, haben Sie bei der Terminvereinbarung das beitragspflichtige Einkommen des Vorjahres erfragt.

 

Freddy Springborn, Speditionskaufmann

Beitragspflichtiges

35.000,00 EUR

 

Einkommen 2013

 

Ilse Springborn, Verkäuferin in Teilzeit

Beitragspflichtiges

13.500,00 EUR

 

Einkommen 2013

 

 

Im Gespräch mit den Eheleuten Springborn gehen Sie zunächst auf die Grundlagen der Altersvorsorge und der vom Staat geförderten Möglichkeiten ein. Dabei fallen die Begriffe „Versorgungslücke" und „demografischer Wandel".

a) Beschreiben Sie den Eheleuten Springborn die Bedeutung dieser beiden Begriffe im Hinblick auf die staatlich geförderte Altersvorsorge anhand von jeweils einem Aspekt.                                                                                                                                                                                                                                                    

b) Nennen Sie die vier Voraussetzungen, die die Eheleute Springborn erfüllen müssen, damit sie in den Genuss der staatlichen Förderung der Riester-Rente kommen können.                                                                                                                                                                                                                                                                                          

Sie legen den Eheleuten nun die folgende Übersicht vor:

Förderung privater Altersvorsorgeverträge

Sockelbetrag

60,00 EUR

Mindesteigenbeitrag

4 % des beitragspflichtigen Einkommens, höchstens 2.100,00 EUR abzüglich Zulagen

Grundzulage

154,00 EUR

Kinderzulage je Kind

bis 31.12.2007 geborene Kinder 

ab 01.01.2008 geborene Kinder

185,00 EUR 300,00 EUR

Grundzulage und Kinderzulage werden anteilig gezahlt, wenn der Mindesteigenbeitrag unterschritten wird.

 

Nach Ihren Ausführungen möchten die Kunden die volle Förderung für sich nutzen. Die beiden Kinder werden auf Wunsch der Kunden dem Vertrag von Frau Springborn zugerechnet.

c) Ermitteln Sie unter Angabe des Rechenwegs die jährlichen Sparbeiträge, die die Eheleute s elbst erbringen müssen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten.                                                                                                                                                                                                                                                               

 

Die Eheleute entscheiden  sich dafür, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen und zwei getrennte Verträge abzuschließen. Die Eheleute Springborn entscheiden sich beide für jeweils einen Altersvorsorgefonds. Beim Abschluss der Verträge fragt Herr Springborn Sie, auf welche Weise die Zulagen beantragt werden müssen.

 

d) Nennen Sie die beiden Möglichkeiten, wie der Antrag auf Zulage gestellt werden kann.                                                              

 

Die Eheleute Springborn möchten außerdem wiss en, was unter einer „schädlichen Verwendung" des Vertrages zu ver stehen ist und welche Folgen dies für sie hätte.  

 

e) Nennen Sie zwei Beispiele für eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens.                                                     

g) Beschreiben Sie zwei mögliche Folgen, die eine schädliche Verwendung für die Eheleute Springborn hätte.                          

Neues bei der Riester-Förderung

Um die private Altersvorsorge für weite Kreise der Bevölkerung noch attraktiver zu machen, wurde die Riester-Förderung um eine wesentliche Komponente erweitert. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird der Grundgedanke des mietfreien Wohnens im Alter als besondere Form der Altersvorsorge in die förderfähigen Ansparmöglichkeiten einbezogen. In der Folge müssen nun angesparte riestergeförderte Spareinlagen, die für die Finanzierung von Wohnraum entnommen wurden, nicht mehr in den Sparvertrag zurückgeführt werden, wenn Sparer die damit finanzierte Immobilie selber nutzen.

Wird Wohneigentum selbst genutzt, können auch Tilgungsleistungen aus zertifizierten Darlehen im Rahmen des Wohn-Riesters gefördert werden. Die insgesamt zu fördernden Eigenleistungen für die selbstgenutzte Immobilie werden in einem sog. Wohnförderkonto erfasst.

Für riestergefördertes Wohnen im Alter sind folgende Möglichkeiten offen:

- Wohnen im eigenen Haus

- eigene Eigentumswohnung

- Anteile an einer Genossenschaftswohnung

- eigentumsähnliche, lebenslanges Wohnrecht

Bis Ende 2009 kann ein Sparer, der seinen Vertrag noch vor 2008 abgeschlossen hat, nur dann Geld im Rahmen des Wohn-Riesters entnehmen, wenn mindestens 10.000 € angespart sind.

Entsprechend der Systematik des Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung von Altersvorsorgeleistungen wird auch das staatlich geförderte Kapital im Rahmen des Wohn-Riesters mit Beginn der Auszahlungsphase gesteuert. Eingezogen werden die auf dem Wohnförderkonto erfassten Sparbeträge, Tilgungen und Zulagen. Entsprechend der individuellen Einkommenssituation im Alter hat der Steuerpflichtige zwei Optionen:

- pauschale Besteuerung von 70% der Beträge auf dem Wohnförderkonto zu Beginn der Auszahlungsphase

- laufende Besteuerung im Rahmen der Einkommensteuer über einen Zeitraum von 17 bis 25 Jahren nach Beginn der Auszahlungsphase

Mehr Förderberechtigte

Eine weitere Neuerung, die mit dem Eigenheimrentengesetz in Kraft getreten ist: Der förderberechtigte Personenkreis für Riester-Verträge wurde erweitert. Riester-Zulagen können nun auch Rentner und Empfänger einer Versorgung wegen voller Erwerbsminderung bekommen. Darüber hinaus steht die Riester-Förderung nach wie vor folgenden Personengruppen zu:

- Versicherungspflichtige in der gesetzlichen Rentenversicherung

- Beamte und Empfänger von Dienstbezügen

- Arbeitssuchende ohne Leistungsansprüche

- Kindererziehende, wenn diese Zeiten rentenrechtlich berücksichtigt werden können

Berufseinsteigerbonus

Junge Leute sollten möglichst früh mit der eigenen Altersvorsorge beginnen. Als Anreiz dafür wurde mit dem Eigenheimrentengesetz ein sog. Ausbildungsbonus eingeführt. Wer einen Riester-Vertrag abschließt und zu diesem Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt eine einmalige Aufstockung seiner Grundzulage um 200 €. Diesen Bonus erhalten auch diejenigen, die bereits einen Riester-Vertrag haben, wenn sie noch keine 25 Jahre alt sind. Zusammen mit der Grundzulage von 154  € jährlich beträgt die Riester-Förderung damit einmalig 354 €.

Sparer unter 25 Jahre bekommen den Berufseinsteigerbonus automatisch. Vorausgesetzt wird nur, dass sie 4 % ihres Vorjahreseinkommens für die Riester-Rente aufbringen. Mindestens müssen im Jahr 2008 allerdings 60 € gespart werden.