WiSo1WiSo2  

zurück

 

 Entgeltfortzahlungsgesetz  (EFZG)

Wichtige Regelungen bei Arbeitsunfähigkeit

Anspruchsgrundlage

-          Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)

-          Manteltarifvertrag (MTV)

-          Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

-          Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Anspruchsvoraussetzungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

-          sofortige Information des AG über Art und Dauer der Arbeitsunfähigkeit

-          ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  spätestens am 3. Tag

-          Vorlage der AUB beim AG am 4. Tag

-          Mitteilung an die GKV

-          länger als 4 Wochen im Unternehmen beschäftigt

Anspruchsberechtigter Personenkreis

-          Arbeitnehmer und

-          Auszubildende, die länger als 4 Wochen ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind.

Anspruch auf

-          Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für längsten s 6 Wochen

-          Krankengeld von der GKV nach 6 Wochen

-          Tarifgebundene Arbeitnehmer erhalten ggf. je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit Differenz zwischen Nettogehalt und Krankengeld vom Arbeitgeber 

Arbeitsunfähigkeit während des Erholungsurlaubs

-          ärztliche AUB und sofortige Benachrichtigung des AG

-          Tage der Arbeitsunfähigkeit werden auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet