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Urlaubsvorschriften |
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Anspruchsgrundlage |
- Bundesurlaubsgesetz - Jugendarbeitsschutzgesetz - Manteltarifvertrag -
Betriebsvereinbarung, z.B. einen Wintertag, wenn Urlaub zwi |
Anspruch |
Arbeitnehmer und Auszubildende |
An |
- nach § 3 BUrlG 24 Werktage - nach § 19 JArbSchG je nach Alter (15, 16, 17 Jahre) 30, 27, 25 Werktage - nach § 15 MTV für Bankgewerbe 30 Arbeitstage |
Bedeutung de |
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Frei -
ggf. Sonderzahlungen als -
keine Erwerbstätigkeit während der Urlaub |
Vorau |
-
Ent -
An -
Inan |
Behandlung des
Urlaubsanspruchs
bei Arbeitsplatzwech |
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Scheidet ein AN nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines
Kalenderjahres
aus
einem Arbeit -
Der AG i |