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Kündigungsfristen

Aspekte

Kündigungsregelung nach § 622 BGB für unbefristete Arbeitsverhältnisse

Kündigungsregelung nach § 17 MTV für das private Bankgewerbe für unbefristete Arbeitsverhältnisse

Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (AV) während der Probezeit (längstens 6 Monate)

 

14 Tage
Regelung gilt für beide Vertragspartner. Schriftform erforderlich nach § 623 BGB.

Keine Regelung im MTV, daher Anwendung von § 622 BGB: 14 Tage

Beispiel:
Kündigungszugang: 13.10.2010 (Mittwoch)
Ende des Arbeitsverhältnisses: 27.10.2010 (Mittwoch)

Ordentliche Kündigung eines AV nach der Probezeit

4 Wochen (28 Tage) zum 15. eines Monats bzw. zum Monatsultimo
Diese Regelung gilt für beide Vertragspartner. Schriftform erforderlich nach § 623 BGB.

6 Wochen (42 Tage) zum Quartalsende
Diese Regelung gilt für beide Vertragspartner. Schriftform erforderlich nach § 623 BGB.

Beispiel:
Beginn des AV: 01.01.2009
Kündigungszugang: 13.10.2010 (Mittwoch)
Ende des AV: 15.11.2010 (Montag)
Spätestmöglicher Kündigungszugang: 18.10.2010

Beispiel:
Beginn des AV: 01.01.2009
Kündigungszugang: 13.10.2010 (Mittwoch)
Ende des AV: 31.12.2010 (Freitag)
Spätestmöglicher Kündigungszugang: 19.11.2010 (Freitag)

Verlängerte Kündigungsfristen bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren und mehr

2 Jahre – 1 Monat zum Monatsende
5 Jahre – 2 Monate zum Monatsende
8 Jahre – 3 Monate zum Monatsende
10 Jahre – 4 Monate zum Monatsende
12 Jahre – 5 Monate zum Monatsende
15 Jahre – 6 Monate zum Monatsende
20 Jahre - 7 Monate zum Monatsende

Diese Regelung gilt nur für den Arbeitgeber. Schriftform erforderlich nach § 623 BGB.

5 Jahre  - 3 Monate zum Quartalsende
8 Jahre  - 4 Monate zum Quartalsende
10 Jahre  - 5 Monate zum Quartalsende
12 Jahre  - 6 Monate zum Quartalsende

Diese Regelung gilt nur für den Arbeitgeber. Schriftform erforderlich nach § 623 BGB.

Beispiel:
Beginn des AV: 01.01.2000
Kündigungszugang: 13.10.2010 (Mittwoch)
Dauer der Beschäftigung: 10 Jahre
Ende des AV: 28.02.2011
Spätestmöglicher Kündigungszugang: 29.10.2010 (Freitag), da 31.10.2010 ein Sonntag ist.

Beispiel:
Beginn des AV: 01.01.2000
Kündigungszugang: 13.10.2010 (Mittwoch)
Dauer der Beschäftigung: 10 Jahre
Ende des AV: 30.06.2011
Spätestmöglicher Kündigungszugang: 31.01.2011 (Montag)

Vertraglich abweichende Vereinbarungen von Kündigungsfristen möglich:

4 Wochen Kündigungsfrist mindestens,
1. bei Aushilfskräften mit Arbeitsverträgen mit Laufzeiten von weniger als 3 Monaten;
2. wenn der Arbeitgeber weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.

Kündigungsfrist muss mindestens 1 Monat zum Monatsende betragen.

Außerordentliche Kündigung

Ein wichtiger Grund muss vorliegen.
Fristlos
Schriftform erforderlich (§ 623 BGB)
Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Tatsachenkenntnis erfolgen.
Der Betriebsrat muss vor der Kündigung vom Arbeitgeber angehört werden, § 102 Abs. 1 und 2 Betriebsverfassungsgesetz, schriftliche Stellungnahme innerhalb von 3 Tagen.
Auf Verlangen ist dem anderen Teil der Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitzuteilen, vgl. § 626 Abs. 2 BGB. 

Ein wichtiger Grund muss vorliegen.
Fristlos
Schriftform erforderlich (§ 623 BGB)
Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen nach Tatsachenkenntnis erfolgen.
Der Betriebsrat muss vor der Kündigung vom Arbeitgeber angehört werden, § 102 Abs. 1 und 2 Betriebsverfassungsgesetz.